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Chiropraktik
Das Wort Chiropraktik besteht aus zwei altgriechischen Einzelworten, die übersetzt für Hand und Tätigkeit stehen. Die Chiropraktik ist eine komplementärmedizinische, biomechanische Behandlungsmethode mit dem Ziel, die normale Beweglichkeit der Gelenke insbesonders im Bereich der Wirbelsäule wiederherzustellen. Dabei werden sowohl das gestörte Gelenkspiel (joint play) als auch die Verschiebung (Subluxation) berücksichtigt. Man kann daher die Chiropraktik auch als eine Form der manuellen Medizin bezeichnen.
Geschichte der Chiropraktik
Die Chiropraktik geht auf Daniel David Palmer zurück. Zwar ranken sich in zwischen einige Legenden um die Gründung der Chiropraktik. Tatsächlich wurde D. D. Palmer aber von einem Jim Atkinson aus Davenport in Iowa in dieser Art der manuellen Behandlung geschult. Um diese Behandlungsmethode selber besser vermarkten zu können, erfand er lediglich den Namen "Chiropractic".
D. D. Palmer sah ich selber aber stets als Entwicklung der Chiropraktik, weil er in seinen Augen der Erste war, der einen verschobenen Wirbel mit Hilfe der Dorn- und Querfortsätze, die er als Hebel nutzte, wieder in seine normale Position bewegte. Von dieser Grundidee ausgehend wurde von Palmer eine Wissenschaft geschaffen, die verschiedenste Krankheiten und Beschwerden durch das Einrenken von Gelenken zu heilen bzw. lindern versucht.
Techniken der Chiropraktik
- Adjustierung durch speziell erlernte Handgriffe mit dem Ziel der "Subluxationen".
- Traktion Gelenkpartner durch Zug mit dem Ziel der Druckminderung und Entlastung
- Translatorisches Gleiten zur Verbesserung des Gelenkspiels
- Dehn- und Entspannungstechniken zur Verlängerung der Muskulatur
- Reflextechniken zur Beeinflussung von Nervenreflexen und Muskulaturspannung
Die älteste Technik der Chiropraktik ist die Manipulation des Gelenkspiels. In neuester Zeit werden aber vermehrt neurologische Reflextechniken eingesetzt.
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Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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