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Geburtshilfe

Die Geburtshilfe ist ein Teilbereich der Frauenheilkunde. Der Bereich Geburtshilfe umfasst nicht nur die Überwachung normaler und pathologischer Schwangerschaften sowie deren Vorbereitung, sondern auch die Durchführung und Nachbehandlung von Geburten einschließlich eventuell erforderlicher Operationen. Auch die Tätigkeiten von Hebammen und Entbindungshelfern fallen in den Bereich der Geburtshilfe.

Geschichte der Geburtshilfe

Bis in die Neuzeit hinein war die Geburtshilfe eine Domäne der Frauen. Männer beschäftigten sich bestenfalls in theoretischen Abhandlungen mit diesem Thema. Männliche Geburtshelfer waren lange Zeit eher die Ausnahme.

Das Wissen über die Geburtshilfe wurde früher vorrangig mündlich weitergegeben, Fachbücher gab es nur wenige. Als erstes wissenschaftliches Werk zum Thema Geburtshilfe gilt die Schrift "Neues Hebammenlicht" des Holländers van Deventer aus dem Jahre 1701.
Im 18. Jahrhundert wurde die Geburtszange erfunden. Eine Zangengeburt war aber allgemein nur Ärzten erlaubt. 1741 bot die medizinische Fakultät der Universität Halle erste Kurse im Fach Geburtshilfe an. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in England die ersten Geburten künstlich eingeleitet, um einen Kaiserschnitt zu vermeiden. Die Methode des Kaiserschnitts war zwar schon in der Antike bekannt, allerdings konnte er bis in die Neuzeit hinein nur an der toten Mutter vorgenommen werden, um eventuell das Kind zu retten. Seit dem 18. Jahrhundert wurden schließlich auch die Hebammen mehr und mehr von den Medizinern aus der Geburtshilfe verdrängt. Mittlerweile hat sich allerdings die Ansicht wieder breit gemacht, dass eine natürliche Geburt ohne Komplikationen kein ärztliches Eingreifen erfordert. Erst seit den letzten Jahrzehnten wird Geburtshilfe nicht mehr als Teilgebiet der Chirurgie angesehen. Man spricht heute vermehrt von einer sanften Geburt als erstrebenswertes Ziel.


 

Fachbücher

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Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel

Der Verlagsbuchhandel, also der herstellende Buchhandel, umfasst alle Betriebe, die Bücher, Bilder, Landkarten, usw. produzieren. Man unterscheidet dabei in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisieren.

Durch die fortschreitender Konzernbildung im Buchsektor gehören viele Verlage inzwischen zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskriptes kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Typografie, Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest.

Verlagsvertreter vermitteln die Produkte der Verlage an die Buchhandlungen. Die Bestellungen laufen heute jedoch seltener über sie sondern vielmehr über direkten Datenaustausch. Verlagsvertreter können fest angestellte Reisende eines Verlags sein oder selbständige Handelsvertreter eines oder mehrerer nicht konkurrierender Verlage. Die Bedeutung des Berufs ist in der Branche aber rückläufig.



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