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Kardiologie

Bei der Kardiologie dreht sich alles um das Herz, seiner Struktur sowie den Funktionen und Erkrankungen des Herzens befasst. Die Kardiologie beschäftigt sich als Teilgebiet der Inneren Medizin mit den Herz-Kreislauferkrankungen beim erwachsenen Menschen. Die Kinderkardiologie ist dagegen in Deutschland und der Schweiz ein eigenständiges Teilgebiet der Kinderheilkunde.

Kardiologe ist in den deutschsprachigen Ländern eine standesrechtlich geschützte Bezeichnung, die nur von Ärzten geführt werden darf, die im Rahmen einer speziellen Weiterbildung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Kardiologie erworben und nachgewiesen haben.

Kardiologie im Laufe der Geschichte

Schon vor vielen Jahrhunderten wurde das Herz als ein sehr verwundbares Organ angesehen. Darauf weisen bereits steinzeitliche Wandmalereien in Spanien hin. Auch Chinesen, Griechen und Römer widmeten Herz und Puls als Ausdruck mechanischer Herztätigkeit bereits früh besondere Aufmerksamkeit. Der Beginn der modernen Kardiologie kann aber am ehesten auf das Jahr 1628 datiert werden, als der englische Arzt William Harvey seine Entdeckungen bezüglich des Blutkreislaufes veröffentlichte.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts gewannen die Herz-Kreislauferkrankungen erheblich an Bedeutung. Zu Beginn waren sie weltweit für weniger als 10 % der Todesfälle verantwortlich, gegen Ende für knapp 50 % in den Industrieländern und 25 % in den Entwicklungsländern. Diese Verschiebung wird mit dem selteneren Auftreten von Infektionskrankheiten und Mangelernährung als zuvor häufigsten Todesursachen und der steigenden Lebenserwartung erklärt.

Operationen im Bereich Kardiologie

Die erste Herzoperation wurde am 9. September 1896 von dem Frankfurter Chirurgen Ludwig Rehn vorgenommen. Er nähte das Herz eines Frankfurter Gärtnergesellen, das bei einer Messerstecherei verwundet worden war. In den USA folgt die erste Herzoperation eines offenen Ductus Botalli 1938 durch den amerikanischen Chirurgen Robert E. Gross, die erste Operation am offenen Herzen 1952 durch F. John Lewis.

Am still stehenden Herzen konnte erst nach Erfindung der Herz-Lungen-Maschine durch John Gibbon im Jahr 1953 operiert werden. Die erste Operation mit dieser Maschine nahm 1957 der Berliner Chirurg Emil Sebastian Bücherl vor. 1958 wurde am Karolinska-Spital in Stockholm der erste von Äke Senning und Siemens-Entwicklungschef Rune Elmqvist gebaute Herzschrittmacher implantiert. Der erste Koronararterien-Bypass wurde 1967 durch René G. Favaloro angelegt. Ebenfalls im Jahre 1967 wurde die erste Herztransplantation durch Christiaan Barnard durchgeführt.

Kardiologie aktuell

In Nordamerika und Westeuropa ist die Kardiologie mittlerweile nahezu flächendeckend in Praxis oder Klinik vertreten. Noch in den 1960er-Jahren gab es Spezialisten der Kardiologie fast ausschließlich an den Universitätskliniken und in wenigen spezialisierten Zentren. CT und MRT können auf Grund immer leistungsfähiger Computer für eine Reihe von Fragestellungen bereits vergleichbare oder bessere Ergebnisse liefern als die Echokardiografie oder die Herzkatheteruntersuchung, sind aber in vielen Ländern aus verschiedenen Gründen (u. a. Verfügbarkeit, Kosten, Strahlenbelastung und fehlende Möglichkeit zur Intervention) nicht in die Routineversorgung eingebunden.



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Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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