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Fachartikel Anästhesie  
 

Anästhesie

Die Anästhesie oder Anästhesiologie als medizinisches Fachgebiet umfasst Anästhesieverfahren einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung. Die Anästhesie dient der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer oder diagnostischer Eingriffe sowie bei der Intensivmedizin, der Notfallmedizin und bei der Schmerztherapie.

Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet "Facharzt für Anästhesiologie", "Facharzt für Anästhesie" oder einfach nur in der Kurzform Anästhesist. Ein Facharzt für Anästhesie arbeitet mit speziell ausgebildeten Pflegekräften für Intensivpflege und Anästhesie zusammen.


Geschichte der Anästhesie

In Deutschland kommt es am 24. Januar 1847 durch Heinrich E. Weikert und Carl F.E. Obenaus in Leipzig zur ersten Äthernarkose. Am selben Tag benutzt auch Johann Ferdinand Heyfelder in Erlangen erstmals diese neue medizinische Technik. Erst 71 Jahre später, also 1928, erscheint die erste deutschsprachige Fachzeitschrift "Narkose und Anästhesie". Nachdem die Bedeutung der Anästhesie nach dem Krieg stark gestiegen war, wurde am 10. April 1953 die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (kurz DGAI) gegründet. Nur wenige Wochen später (27. Mai 1953) beendet der erste Facharzt für Anästhesie seine Ausbildung.

In Mainz wird 1960 der erste deutsche außerordentliche Lehrstuhl für Anästhesiologie bei Rudolf Frey eingerichtet. Sechs Jahre später bekommt Hamburg den ersten Lehrstuhl für Anästhesie.



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Fachartikel

Ein Fachartikel ist eine wissenschaftliche Publikation in der Regel als schriftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren. Veröffentlicht werden Fachartikel zumeist von einem Wissenschaftsverlag, der sich auf das jeweilige Fachgebiet auch spezialisiert hat.

Wissenschaftliche Fachartikel unterliegen einem sog. "Peer Review", das heißt andere Wissenschaftler überprüfen die Publikation auf deren Korrektheit und Relevanz. Dadurch kann es vorkommen, dass zwischen der Einreichung und der effektiven Publikation des Fachartikel mehrere Monate liegen können. Ein weiterer Mechanismus zur Gewährleistung einer hohen Qualität ist der Umstand, dass es Autoren in der Regel nicht gestattet, einen Fachartikel oder eine Publikation nachträglich zurückzuziehen – so dass der negative Ruf, der mit einer nicht korrekt geleisteten Arbeit verbunden ist, kaum zu löschen ist.

Fachartikel: Eine Arbeit von vielen

Nur sechs der über siebenhundert im Jahre 2008 in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Fachartikel stammen von Einzelautoren. Dies ist nur ein Beispiel, dass den allgemeinen Trend verdeutlicht. Viele Fachartikel sind aber auch thematisch so komplex, dass es von daher schon sinnvoll erscheint, dass mehrere Fachleute an deren Erstellung arbeiten. Diese Entwicklung zeigt aber auch sehr eindrucksvoll, dass wissenschaftliche Forschung heutzutage vorwiegend durch gemeinschaftliche Anstrengung und Kooperation von häufig international zusammengesetzten Teams durchgeführt wird.

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse oder Fachartikel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen selbständigen Publikationen (Monografie) und unselbstständigen Publikationen (Aufsatz, Artikel, Bericht usw.)


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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