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Fachartikel Angiologie  
 

Angiologie

Angiologie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin, die sich im Wesentlichen mit Gefäßerkrankungen beschäftigt. Bei der Angiologie geht es um die Entstehung, Epidemiologie, Diagnose, konservativen und interventionellen Therapie, Rehabilitation und Prävention von Erkrankungen der Arterien, Venen und Lymphgefäße.

Eine exakte Abgrenzung der Angiologie von anderen mediziischen Fachrichtungen ist weder immer möglich noch erwünscht. Erkrankungen der Koronargefäße sind zum Beispiel ein Hauptgebiet der Kardiologie. Für Gefäßerkrankungen, die das zentrale Nervensystem betreffen, sind auch Ärzte der Neurologie und Neurochirurgie zuständig. Bei Erkrankungen des venösen Gefäßsystems wie zum Beispiel Krampfadern gibt es Überschneidungen mit der Dermatologie und der Phlebologie. Die Gefäßchirurgie ist ein Teilbereich der Chirurgie und gehört nicht zur Angiologie. Bei vielen Krankheitsbildern der Angiologie besteht eine enge Kooperation mit anderen medizinischen Fachgebieten.


Geschichte der Angiologie

Die Angiologie wurde in Deutschland von Professor Max Ratschow begründet, der von 1954 bis zu seinem Tod 1963 Klinikdirektor in Darmstadt war und dort die weltweit erste Angiologische Klinik überhaupt leitete. Die Angiologie ist die jüngste Fachausrichtung der Inneren Medizin, was sich auch in einer Zahl von nur 81 rein angiologisch tätigen Arztpraxen in Deutschland widerspiegelt. (Stand 2005).


Krankheitsbilder der Angiologie

Eingeteilt werden bei der Angiologie die entsprechenden Krankheitsbilder in die Erkrankungen des zuführenden oder arteriellen Anteils des Kreislaufsystems, somit der Arterien und der Arteriolen sowie der Kapillaren als Bindeglied zum abführenden Anteil des Kreislaufsystems, den Venen und den Lymphgefäßen.


Angiologie: Erkrankungen der Arterien

Die Ursache von arteriellen Erkrankungen ist zu über 90 Prozent die Arteriosklerose mit Ausbildung von Engstellen oder Verschlüssen in den Arterien. Wegen der Häufigkeit und der Relevanz für die Betroffenen sind besonders zu erwähnen
  • die Engstellen der Halsschlagadern (Arteria carotis communis),
  • die arterielle Verschlusskrankheit (AVK) der Becken- und Beinarterien,
  • die Engstellen der Nierenarterien und Eingeweidearterien (Mesenterialarterien)
Die Arterien des Schultergürtels und der Arme sind eher selten von arteriosklerotisch bedingten Engstellen betroffen.

Im Vergleich zur Arteriosklerose seltene Ursachen von arteriellen Gefäßerkrankungen sind:
  • Embolien
  • Gefäßverletzungen,
  • Bestrahlungsfolgen und
  • entzündliche Gefäßerkrankungen (Vaskulitiden).
Eine Sonderform der entzündlichen Gefäßerkrankungen im Bereich der Angiologie ist die Thrombangiitis obliterans, die im Krankheitsverlauf meist in eine Arteriosklerose übergeht.


 

Fachartikel

Ein Fachartikel ist eine wissenschaftliche Publikation in der Regel als schriftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren. Veröffentlicht werden Fachartikel zumeist von einem Wissenschaftsverlag, der sich auf das jeweilige Fachgebiet auch spezialisiert hat.

Wissenschaftliche Fachartikel unterliegen einem sog. "Peer Review", das heißt andere Wissenschaftler überprüfen die Publikation auf deren Korrektheit und Relevanz. Dadurch kann es vorkommen, dass zwischen der Einreichung und der effektiven Publikation des Fachartikel mehrere Monate liegen können. Ein weiterer Mechanismus zur Gewährleistung einer hohen Qualität ist der Umstand, dass es Autoren in der Regel nicht gestattet, einen Fachartikel oder eine Publikation nachträglich zurückzuziehen – so dass der negative Ruf, der mit einer nicht korrekt geleisteten Arbeit verbunden ist, kaum zu löschen ist.

Fachartikel: Eine Arbeit von vielen

Nur sechs der über siebenhundert im Jahre 2008 in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Fachartikel stammen von Einzelautoren. Dies ist nur ein Beispiel, dass den allgemeinen Trend verdeutlicht. Viele Fachartikel sind aber auch thematisch so komplex, dass es von daher schon sinnvoll erscheint, dass mehrere Fachleute an deren Erstellung arbeiten. Diese Entwicklung zeigt aber auch sehr eindrucksvoll, dass wissenschaftliche Forschung heutzutage vorwiegend durch gemeinschaftliche Anstrengung und Kooperation von häufig international zusammengesetzten Teams durchgeführt wird.

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse oder Fachartikel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen selbständigen Publikationen (Monografie) und unselbstständigen Publikationen (Aufsatz, Artikel, Bericht usw.)


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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