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Geburtshilfe
Die Geburtshilfe ist ein Teilbereich der Frauenheilkunde. Der Bereich Geburtshilfe umfasst nicht nur die Überwachung normaler und pathologischer Schwangerschaften sowie deren Vorbereitung, sondern auch die Durchführung und Nachbehandlung von Geburten einschließlich eventuell erforderlicher Operationen. Auch die Tätigkeiten von Hebammen und Entbindungshelfern fallen in den Bereich der Geburtshilfe.
Geschichte der Geburtshilfe
Bis in die Neuzeit hinein war die Geburtshilfe eine Domäne der Frauen. Männer beschäftigten sich bestenfalls in theoretischen Abhandlungen mit diesem Thema. Männliche Geburtshelfer waren lange Zeit eher die Ausnahme.
Das Wissen über die Geburtshilfe wurde früher vorrangig mündlich weitergegeben, Fachbücher gab es nur wenige. Als erstes wissenschaftliches Werk zum Thema Geburtshilfe gilt die Schrift "Neues Hebammenlicht" des Holländers van Deventer aus dem Jahre 1701.
Im 18. Jahrhundert wurde die Geburtszange erfunden. Eine Zangengeburt war aber allgemein nur Ärzten erlaubt. 1741 bot die medizinische Fakultät der Universität Halle erste Kurse im Fach Geburtshilfe an. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in England die ersten Geburten künstlich eingeleitet, um einen Kaiserschnitt zu vermeiden. Die Methode des Kaiserschnitts war zwar schon in der Antike bekannt, allerdings konnte er bis in die Neuzeit hinein nur an der toten Mutter vorgenommen werden, um eventuell das Kind zu retten. Seit dem 18. Jahrhundert wurden schließlich auch die Hebammen mehr und mehr von den Medizinern aus der Geburtshilfe verdrängt. Mittlerweile hat sich allerdings die Ansicht wieder breit gemacht, dass eine natürliche Geburt ohne Komplikationen kein ärztliches Eingreifen erfordert. Erst seit den letzten Jahrzehnten wird Geburtshilfe nicht mehr als Teilgebiet der Chirurgie angesehen. Man spricht heute vermehrt von einer sanften Geburt als erstrebenswertes Ziel.
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Fachartikel
Ein Fachartikel ist eine wissenschaftliche Publikation in der Regel als schriftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren. Veröffentlicht werden Fachartikel zumeist von einem Wissenschaftsverlag, der sich auf das jeweilige Fachgebiet auch spezialisiert hat.
Wissenschaftliche Fachartikel unterliegen einem sog. "Peer Review", das heißt andere Wissenschaftler überprüfen die Publikation auf deren Korrektheit und Relevanz. Dadurch kann es vorkommen, dass zwischen der Einreichung und der effektiven Publikation des Fachartikel mehrere Monate liegen können. Ein weiterer Mechanismus zur Gewährleistung einer hohen Qualität ist der Umstand, dass es Autoren in der Regel nicht gestattet, einen Fachartikel oder eine Publikation nachträglich zurückzuziehen – so dass der negative Ruf, der mit einer nicht korrekt geleisteten Arbeit verbunden ist, kaum zu löschen ist.
Fachartikel: Eine Arbeit von vielen
Nur sechs der über siebenhundert im Jahre 2008 in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Fachartikel stammen von Einzelautoren. Dies ist nur ein Beispiel, dass den allgemeinen Trend verdeutlicht. Viele Fachartikel sind aber auch thematisch so komplex, dass es von daher schon sinnvoll erscheint, dass mehrere Fachleute an deren Erstellung arbeiten. Diese Entwicklung zeigt aber auch sehr eindrucksvoll, dass wissenschaftliche Forschung heutzutage vorwiegend durch gemeinschaftliche Anstrengung und Kooperation von häufig international zusammengesetzten Teams durchgeführt wird.
Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse oder Fachartikel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen selbständigen Publikationen (Monografie) und unselbstständigen Publikationen (Aufsatz, Artikel, Bericht usw.)
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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