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Fachartikel Handchirurgie  
 

Handchirurgie

Die Handchirurgie ist eine aus der US-amerikanischen Kriegschirurgie angesichts der fachübergreifend notwendigen Behandlung von an den oberen Extremitäten verletzten Soldaten hervorgegangene Disziplin; sie hat sich aus den Teilgebieten Unfallchirurgie (Traumatologie), Neurochirurgie und plastische Chirurgie entwickelt. Als Vater der Handchirurgie gilt der amerikanische Chirurg Sterling Bunnel.

Allgemeine Aufgaben der Handchirurgie

Die Handchirurgie befasst sich mit der Diagnose und Behandlung von akuten oder chronischen Schädigungen an den oberen Extremitäten (Schulter, Oberarm, Unterarm, Hand, Finger, Daumen).

Spezielle Aufgaben der Handchirurgie

Versorgung der Verletzungen an Fingerknochen, Sehnen, Bändern, Handwurzelknochen, Handgelenk, Unterarmknochen (körperferner Speichenbruch), Ellen-Speichen-Gelenk sowie an Blutgefässen und Nerven (Plexus brachialis). Zur Handchirurgie gehört weiterhin die Versorgung von chronischen Erkrankungen, sowie verschiedener Arthroseformen, Durchblutungsstörungen, Knochenveränderungen (Lunatummalazie), Einengungen von Nerven- oder Sehnenscheiden (Karpaltunnelsyndrom), Tendovaginitis stenosans, Veränderungen am Bindegewebe (Dupuytren'sche Kontraktur) sowie die Behandlung von Tumoren (gut- oder bösartige Geschwulste) an den Händen oder unteren Armen.

Auch die Behandlung von Kindern (kindliche Fehlbildungen), Rheumatikern und chronischen Schmerzsyndromen (CRPS), die Replantation von Fingern bis hin zu ganzen Extremitäten sowie die Versorgung von Patienten mit Prothesen sowie die Rehabilitation handverletzter Patienten, die spezielle Erfordernisse an die Ausbildung der Therapeuten sind weitere Tätigkeitsfelder eines Handchirurgen.

Fachliche Voraussetzungen für den Bereich Handchirurgie

Eingehende Fachkenntnis von anatomischen und funktionellen Zusammenhängen werden zur Diagnosestellung und zur Erstellung eines Behandlungsplanes benötigt. Beim Therapieerfolg macht einen großen Anteil die komplexe Nachbehandlung aus: Physiotherapie, physikalische Therapie und Ergotherapie.



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Fachartikel

Ein Fachartikel ist eine wissenschaftliche Publikation in der Regel als schriftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren. Veröffentlicht werden Fachartikel zumeist von einem Wissenschaftsverlag, der sich auf das jeweilige Fachgebiet auch spezialisiert hat.

Wissenschaftliche Fachartikel unterliegen einem sog. "Peer Review", das heißt andere Wissenschaftler überprüfen die Publikation auf deren Korrektheit und Relevanz. Dadurch kann es vorkommen, dass zwischen der Einreichung und der effektiven Publikation des Fachartikel mehrere Monate liegen können. Ein weiterer Mechanismus zur Gewährleistung einer hohen Qualität ist der Umstand, dass es Autoren in der Regel nicht gestattet, einen Fachartikel oder eine Publikation nachträglich zurückzuziehen – so dass der negative Ruf, der mit einer nicht korrekt geleisteten Arbeit verbunden ist, kaum zu löschen ist.

Fachartikel: Eine Arbeit von vielen

Nur sechs der über siebenhundert im Jahre 2008 in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Fachartikel stammen von Einzelautoren. Dies ist nur ein Beispiel, dass den allgemeinen Trend verdeutlicht. Viele Fachartikel sind aber auch thematisch so komplex, dass es von daher schon sinnvoll erscheint, dass mehrere Fachleute an deren Erstellung arbeiten. Diese Entwicklung zeigt aber auch sehr eindrucksvoll, dass wissenschaftliche Forschung heutzutage vorwiegend durch gemeinschaftliche Anstrengung und Kooperation von häufig international zusammengesetzten Teams durchgeführt wird.

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse oder Fachartikel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen selbständigen Publikationen (Monografie) und unselbstständigen Publikationen (Aufsatz, Artikel, Bericht usw.)


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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