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| Fachartikel Neurochirurgie |
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Neurochirurgie
Die Neurochirurgie umfasst als medizinisches Fachgebiet die Erkennung und operative Behandlung von Erkrankungen, Fehlbildungen und Verletzungen des zentralen und peripheren Nervensystems. Außerdem beschäftigt sie sich mit den entsprechenden Voruntersuchungen, konservativen Behandlungsverfahren und der Rehabilitation. Das Fach ist eigenständig und wird weder der Chirurgie noch der Neurologie zugeordnet.
Die Operation am Hirn ist um einiges filigraner als bei Operationen der Allgemeinchirurgie. Somit stellt die Neurochirurgie für den Operateur immer eine große Herausforderung dar. Hin und wieder rückt die Neurochirurgie in das Rampenlicht der Medien, wenn wie z.B. am 7. Juli 2003 pressewirksam ein internationales, 28-köpfiges Ärzteteam siamesische Zwillinge trennt.
Aber die Neurochirurgie beschäftigt sich nicht nur mit spektakulären Operationen am offenen Hirn, sondern auch zum Beispiel mit mikrochirurgischen Wirbelsäulenoperationen zur Behandlung eines ganz normalen Bandscheibenvorfalls.
Gegenüber der Neurochirurgie gibt es, ebenso wie gegenüber der Psychiatrie, immer noch einige Berührungsängste. Ein besonderes Teilgebiet der Neurochirurgie ist die oft umstrittene Psychochirurgie, die durch operative Eingriffe versucht, gezielte Manipulationen an der Psyche des Patienten vorzunehmen. In den meisten demokratischen Staaten kommt dieses Teilgebiet der Neurochirurgie nur noch minimal zur Anwendung.
Um in Deutschland nach einem absolvierten Medizinstudium als Facharzt für Neurochirurgie praktizieren zu können, ist eine sechsjährige Weiterbildungszeit erforderlich. Für den genauen Modus der Facharztweiterbildung ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig. Die Ausbildung umfasst mindestens vier Jahre im Krankenhaus.
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Fachartikel
Ein Fachartikel ist eine wissenschaftliche Publikation in der Regel als schriftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren. Veröffentlicht werden Fachartikel zumeist von einem Wissenschaftsverlag, der sich auf das jeweilige Fachgebiet auch spezialisiert hat.
Wissenschaftliche Fachartikel unterliegen einem sog. "Peer Review", das heißt andere Wissenschaftler überprüfen die Publikation auf deren Korrektheit und Relevanz. Dadurch kann es vorkommen, dass zwischen der Einreichung und der effektiven Publikation des Fachartikel mehrere Monate liegen können. Ein weiterer Mechanismus zur Gewährleistung einer hohen Qualität ist der Umstand, dass es Autoren in der Regel nicht gestattet, einen Fachartikel oder eine Publikation nachträglich zurückzuziehen – so dass der negative Ruf, der mit einer nicht korrekt geleisteten Arbeit verbunden ist, kaum zu löschen ist.
Fachartikel: Eine Arbeit von vielen
Nur sechs der über siebenhundert im Jahre 2008 in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Fachartikel stammen von Einzelautoren. Dies ist nur ein Beispiel, dass den allgemeinen Trend verdeutlicht. Viele Fachartikel sind aber auch thematisch so komplex, dass es von daher schon sinnvoll erscheint, dass mehrere Fachleute an deren Erstellung arbeiten. Diese Entwicklung zeigt aber auch sehr eindrucksvoll, dass wissenschaftliche Forschung heutzutage vorwiegend durch gemeinschaftliche Anstrengung und Kooperation von häufig international zusammengesetzten Teams durchgeführt wird.
Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse oder Fachartikel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen selbständigen Publikationen (Monografie) und unselbstständigen Publikationen (Aufsatz, Artikel, Bericht usw.)
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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