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Fachartikel Rechtsmedizin  
 

Rechtsmedizin

Für den Fachbereich Rechtsmedizin gibt’s eine ganze Zahl alternativer Bezeichnungen. So wird statt dem Wort Rechtsmedizin vielfach auch Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, Forensische Medizin verwendet. Die Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse zum Zwecke der Rechtspflege. Außerdem geht es um die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die gesamte Ärzteschaft.

Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin

Die Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin sind vor allem die Thanatologie, das heißt die Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen. Außerdem zählen die forensische Traumatologie, die Toxikologie, die Drogenforschung und -diagnostik, die forensische Sexualmedizin und die Verkehrsmedizin und –psychologie zu den Aufgaben der Rechtsmedizin. Zahlreiche Gutachten werden von der Rechtsmedizin verlangt. Zu ihnen zählen Glaubhaftigkeitsbeurteilungen aus medizinischer und forensischer Sicht, medizinische Begutachtungskunde, Behandlungsfehlergutachten, Abstammungsgutachten und Gutachten aus dem Bereich der Versicherungsmedizin, wenn es etwa um Verletzungsgutachten geht.

Auch wenn in der Bevölkerung zwischen Rechtsmedizinern und Pathologen kein Unterschied gemacht wird, muss diese doch klar voneinander trennen. In Krimis werden gerichtliche Leichenöffnungen oft von Pathologen durchgeführt, was jedoch falsch ist. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, aber nur zur Abklärung der Todesursache von Patienten, die im Krankenhaus verstorben sind, oder wenn eine nicht-natürliche Todesursache vorher ausgeschlossen werden konnte. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die rechtsmedizinische Leichenöffnung dient der Klärung von Todesursache und Todesart (natürlich oder nicht natürlich) und Todeszeitpunkt. Auch die Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist, fällt in das Ressort der Rechtsmmedizin. Wenn also im Fernsehen nach einem mutmaßlichen Verbrechen eine Leiche obduziert wird, ist immer ein Rechtsmediziner am Werk, nie ein Pathologe.

Geschichte der Rechtsmedizin

Die erste systematische Ausarbeitung zur Rechtsmedizin sind die "Questiones medico-legales" des römischen Arztes Paolo Zacchia. Im Jahr 1532 findet man in der "Peinlichen Halsgerichtsordnung" von Karl V. erste Hinweise auf die Hinzuziehung von Ärzten bei der Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung. Im Jahre 1804 wurde in Wien die erste Lehrkanzel für "Staatsarzneykunde" oder für "Gerichtliche Medizin und Medizinische Polizei" im deutschsprachigen Raum eingerichtet.



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Fachbereich: Rechtsmedizin


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Fachartikel

Ein Fachartikel ist eine wissenschaftliche Publikation in der Regel als schriftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren. Veröffentlicht werden Fachartikel zumeist von einem Wissenschaftsverlag, der sich auf das jeweilige Fachgebiet auch spezialisiert hat.

Wissenschaftliche Fachartikel unterliegen einem sog. "Peer Review", das heißt andere Wissenschaftler überprüfen die Publikation auf deren Korrektheit und Relevanz. Dadurch kann es vorkommen, dass zwischen der Einreichung und der effektiven Publikation des Fachartikel mehrere Monate liegen können. Ein weiterer Mechanismus zur Gewährleistung einer hohen Qualität ist der Umstand, dass es Autoren in der Regel nicht gestattet, einen Fachartikel oder eine Publikation nachträglich zurückzuziehen – so dass der negative Ruf, der mit einer nicht korrekt geleisteten Arbeit verbunden ist, kaum zu löschen ist.

Fachartikel: Eine Arbeit von vielen

Nur sechs der über siebenhundert im Jahre 2008 in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Fachartikel stammen von Einzelautoren. Dies ist nur ein Beispiel, dass den allgemeinen Trend verdeutlicht. Viele Fachartikel sind aber auch thematisch so komplex, dass es von daher schon sinnvoll erscheint, dass mehrere Fachleute an deren Erstellung arbeiten. Diese Entwicklung zeigt aber auch sehr eindrucksvoll, dass wissenschaftliche Forschung heutzutage vorwiegend durch gemeinschaftliche Anstrengung und Kooperation von häufig international zusammengesetzten Teams durchgeführt wird.

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse oder Fachartikel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen selbständigen Publikationen (Monografie) und unselbstständigen Publikationen (Aufsatz, Artikel, Bericht usw.)


 

Hintergrundinformationen zum Buchhandel

Mit Buchhandel wird zum einen der Vertrieb von Büchern als solches aber auch das Geschäft, in dem man Bücher erwerben kann, bezeichnet. Die typische Vetriebsform von Büchern ist immer noch das Ladengeschäft, also vorrangig die Buchhandlung.

Im fachlichen Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen herstellendem Buchhandel (Verlagsbuchhandel), Buchgroßhandel (Zwischenbuchhandel) und Bucheinzelhandel (Sortimentsbuchhandel). Bücher haben als Kulturgut eine Sonderstellung, die durch die Buchpreisbindung und den ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Bücher unterstützt wird.

Der verbreitende Buchhandel vermittelt neben Büchern auch andere Verlagserzeugnisse und begleitende Artikel wie Schreibwaren und Geschenkartikel. Der Buchhandel bündelt die Angebote vieler Verlage und deckt damit die vielfältige Nachfrage der Endverbraucher. Umgekehrt liefert er den Lieferanten aus Verlags- und Zwischenbuchhandel Informationen über Kundenbedürfnisse und Absatzzahlen. Der Sortimentsbuchhandel sorgt letztlich für das Zustandekommen eines geldwerten Handelsgeschäftes mit Forderungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Handelsbranchen ist die Preissetzungsfunktion im deutschen Buchhandel aufgrund der Buchpreisbindung auf den Produzenten des Handelsguts – die Verlage – beschränkt.



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