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Fachzeitschrift Arbeitsmedizin  
 

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin. Die Arbeitsmedizin steht für die Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen den Anforderungen, den Bedingungen und der Organisation der Arbeit und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Menschen, seiner Gesundheit und seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.

Fachgebiete der Arbeitsmedizin

Zum Aufgabengebiet der Arbeitsmedizin gehören zum einen die Prävention und Diagnostik arbeits- oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten. Zum anderern beschäftigt sich die Arbeitsmedizin auch mit der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen sowie der Integration von chronisch Kranken (wie Patienten mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes mellitus etc.) und behinderten Personen in den Arbeitsprozess. Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsmedizinische/versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu den speziellen Besonderheiten dieser medizinischen Fachrichtung. Damit leistet die Arbeitsmedizin wesentliche Beiträge zu einer integrierten medizinischen Versorgung.

Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Die Arbeitsmedizin ist somit vor allem auch eine beratende Medizin und hat weniger mit der Heilung und Genesung von Patienten zu tun. Arbeitsmedizin ist somit eine sprechende Medizin, das heißt sie ist auf den direkten Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet. Dabei ist diese Zielgruppe in der Mehrzahl gar nicht krank. Um präventiv wirken zu können, dürfen Arbeitsmediziner jedoch nicht abwarten, bis Erkrankte zu ihnen kommen, sondern müssen aktiv auf die Menschen zugehen.

Methoden der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich sowohl mit dem einzelnen Individuum als auch mit betrieblichen Strukturen und Organisationsabläufen.

Zu den für den Bereich Arbeitsmediztin üblichen Untersuchungsmethoden gehören Laboranalysen (Biomonitoring im Hinblick auf Gefahrstoffe), standardisierte Befragungen (Ermittlung des Workability Index, Arbeitszufriedenheit, Verweildauer im Beruf, etc.) und die Beobachtung, Erfassung und Beurteilung von Arbeitssystemen (Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen und Organisation).
Außerdem zählen zur arbeitsmedizinische Diagnostik Fragen der Ergometrie, Messung der Sehschärfe und anderer Augen-Parameter, Audiometrie, Spirometrie, Röntgendiagnostik, dermatologische, allergologische, neurologische, orthopädische Untersuchungsmethoden und andere mehr.

Ärztliche Aus- und Weiterbildung für den Bereich Arbeitsmedizin

Vom Facharzt für Arbeitsmedizin werden insbesondere folgende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gefordert:
  • Prävention und Früherkennung arbeitsbezogener und -bedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich epidemiologischer Grundlagen
  • Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen betriebliche Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung
  • Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
  • Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
  • Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
  • betriebliche Wiedereingliederung und Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
  • Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie
  • Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie
  • Arbeits- und Betriebspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte
  • arbeitsmedizinische Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen einschließlich verkehrsmedizinischen Fragestellungen
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
  • Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
  • ärztliche Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
  • arbeitsmedizinische Erfassung von Umweltfaktoren sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz
  • Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
  • Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
  • Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
  • arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate. Weiterbilder und Weiterbildungsstätte müssen von der Ärztekammer ermächtigt sein. Von den 60 Monaten sind 24 Monate in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, 36 Monate in der Arbeitsmedizin zu leisten. Auf die Arbeitsmedizin können bis zu 12 Monate aus anderen Gebieten angerechnet werden.

Neben der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin gibt es auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie war ein Vorläufer der Arbeitsmedizin und wird bis heute vom Deutschen Ärztetag beibehalten, weil angenommen wird, dass ein überaus großer Bedarf an betriebsmedizinisch tätigen Ärzten, insbesondere zur Betreuung unzähliger Kleinbetriebe bestehe und dieser Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt durch Fachärzte für Arbeitsmedizin allein nicht zu decken sei.



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Fachzeitschrift

Eine Fachzeitschrift ist eine regelmäßige erscheinende Publikation, die sich überwiegend mit einem klar eingegrenzten Fachgebiet befasst und sich an berufsmäßig interessierte Leser wendet. Die Zielgruppe ist in der Regel fachlich eindeutig orientiert und daher äußerst homogen. Eine Fachzeitschrift dient der beruflichen und fachlichen Information und Weiterbildung. Eine Fachzeitschrift vermitteln fundiertes Fachwissen, eine Untergruppe stellt die Wissenschaftliche Fachzeitschrift dar. Die erste Fachzeitschrift wurde schon im frühen 18. Jahrhundert veröffentlicht.

Eine Fachzeitschrift erscheint in regelmäßigen, periodischen Abständen. Sie informiert im Unterschied zu einer Monografie zeitnah und aktuell. Fachzeitschriften und ihre Verlage sind in der zuständigen Abteilung Fachpresse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels organisiert.

Im Jahre 2005 waren über 3.600 Titel verschiedene Fachzeitschriften in Deutschland erhältlich. Die Gesamtauflage betrug über 15 Millionen Exemplare. Neun von zehn Fachzeitschriften werden per Abonnement bezogen. Die meisten Fachzeitschriften werden in den Fachgebieten Medizin und Naturwissenschaften angeboten. Aber auch für die Bereiche Dienstleistung, Handel, Wirtschaft und Handwerk gibt es zahlreiche regelmäßige Publikationen.

Fachverlage und Redaktionen von Fachzeitschriften sind häufig recht klein und haben nur wenige Mitarbeiter. Zu den auflagenstärksten zählen das "Deutsches Ärzteblatt", "Deutscher Ärzte-Verlag" sowie die "Lebensmittel Zeitung".


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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