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Fachzeitschrift Notfallmedizin  
 

Notfallmedizin

Die Notfallmedizin ist das Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle befasst. Es geht primär um die Erstellung einer schnellen und richtigen Diagnose und das Einleiten geeigneter Sofortmaßnahmen. Die Notfallmedizin umfasst fachlich die gesamte Rettungskette und ist somit ein interdisziplinärer Bereich der Medizin. Ein Facharzt für Notfallmedizin sollte Kenntnisse in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie und Anästhesiologie erlangt haben.

Folgende häufig verwendete Begriffe bezeichnen Teile der Notfallmedizin: Die Rettungsmedizin bezeichnet insbesondere die außerhalb von geeigneten medizinischen Einrichtungen durchgeführte (präklinische) Notfallmedizin. Sie ist jedoch weder fachlich noch inhaltlich von der Notfallmedizin in der Einrichtung – in der Regel ein Krankenhaus – zu trennen. Die Katastrophenmedizin bezeichnet den Aspekt der Notfallmedizin, der bei einem Großschadensfall oder einer Katastrophe aufgrund der Vielzahl der betroffenen Personen individualmedizinische Aspekte in den Hintergrund treten lässt. Die Übergänge sind fließend.

In Deutschland gibt es für den Bereich Notfallmedizin eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung, die die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen umfasst. In Ländern ohne notarztgestütztes Rettungssystem sind die ärztlichen Weiterbildungen nur bedingt vergleichbar.

Geschichte der Notfallmedizin

Die Wiederbelebung eines Menschen hatte noch im Mittelalter aus religiösen und rechtlichen Gründen eher den Status eines reinen Hexenwerks, da dies als ein Aufbäumen gegen den Willen Gottes angesehen wurde. Diese Auffassung sollte sich erst im Zeitalter der Renaissance ändern. Andreas Vesalius gelang 1543 ein wegweisendes Experiment, in dem er die Bedeutung der Atemfunktion bewies: Mittels künstlicher Beatmung überlebte ein tracheotomiertes und thorakotomiertes Schwein. Seine Zeitgenossen jedoch verspotteten ihn ob seiner Entdeckung. Ein erster Meilenstein in der Entstehung der Notfallmedizin war 1740 ein Erlass von Ludwig XV. über "Die Notwendigkeit und die Methoden der Wiederbelebung sowie die Zuständigkeit für die Wiederbelebung und die Ausstattung mit Rettungsgeräten". Innerhalb kurzer Zeit entstanden daraufhin in fast allen europäischen Staaten Dekrete mit analoger Aussage.

Die Royal Humane Society empfahl 1774 die Mund-zu-Mund- und eine Blasebalgbeatmung, da sie, wie es wörtlich hieß, vielen Menschen nütze aber niemandem schade. Der Mainzer Arzt Jacob Fidelis Ackermann erkannte 1804 die grundlegende Bedeutung des Sauerstoffs in der Notfallmedizin und folgerte, dass Sauerstoffmangel, gleich welcher Ursache, zum Tode führt. 1908 wurde in Frankfurt auf dem ersten Internationalen Kongress für das Rettungswesen die Notfallmedizin als eine Sonderwissenschaft bezeichnet, zu der eine entsprechende Ausbildung der Ärzte erforderlich sei. Mitte der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts begann in Deutschland an vielen Orten der gezielte Aufbau eines Notarzt-Rettungssystems und 1970 stellte der ADAC in München deutschlandweit den ersten, mit Notarzt und Rettungssanitäter besetzten Rettungshubschrauber in Dienst.


 

Fachzeitschrift

Eine Fachzeitschrift ist eine regelmäßige erscheinende Publikation, die sich überwiegend mit einem klar eingegrenzten Fachgebiet befasst und sich an berufsmäßig interessierte Leser wendet. Die Zielgruppe ist in der Regel fachlich eindeutig orientiert und daher äußerst homogen. Eine Fachzeitschrift dient der beruflichen und fachlichen Information und Weiterbildung. Eine Fachzeitschrift vermitteln fundiertes Fachwissen, eine Untergruppe stellt die Wissenschaftliche Fachzeitschrift dar. Die erste Fachzeitschrift wurde schon im frühen 18. Jahrhundert veröffentlicht.

Eine Fachzeitschrift erscheint in regelmäßigen, periodischen Abständen. Sie informiert im Unterschied zu einer Monografie zeitnah und aktuell. Fachzeitschriften und ihre Verlage sind in der zuständigen Abteilung Fachpresse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels organisiert.

Im Jahre 2005 waren über 3.600 Titel verschiedene Fachzeitschriften in Deutschland erhältlich. Die Gesamtauflage betrug über 15 Millionen Exemplare. Neun von zehn Fachzeitschriften werden per Abonnement bezogen. Die meisten Fachzeitschriften werden in den Fachgebieten Medizin und Naturwissenschaften angeboten. Aber auch für die Bereiche Dienstleistung, Handel, Wirtschaft und Handwerk gibt es zahlreiche regelmäßige Publikationen.

Fachverlage und Redaktionen von Fachzeitschriften sind häufig recht klein und haben nur wenige Mitarbeiter. Zu den auflagenstärksten zählen das "Deutsches Ärzteblatt", "Deutscher Ärzte-Verlag" sowie die "Lebensmittel Zeitung".


 

Hintergrundinformationen zum Buchhandel

Mit Buchhandel wird zum einen der Vertrieb von Büchern als solches aber auch das Geschäft, in dem man Bücher erwerben kann, bezeichnet. Die typische Vetriebsform von Büchern ist immer noch das Ladengeschäft, also vorrangig die Buchhandlung.

Im fachlichen Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen herstellendem Buchhandel (Verlagsbuchhandel), Buchgroßhandel (Zwischenbuchhandel) und Bucheinzelhandel (Sortimentsbuchhandel). Bücher haben als Kulturgut eine Sonderstellung, die durch die Buchpreisbindung und den ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Bücher unterstützt wird.

Der verbreitende Buchhandel vermittelt neben Büchern auch andere Verlagserzeugnisse und begleitende Artikel wie Schreibwaren und Geschenkartikel. Der Buchhandel bündelt die Angebote vieler Verlage und deckt damit die vielfältige Nachfrage der Endverbraucher. Umgekehrt liefert er den Lieferanten aus Verlags- und Zwischenbuchhandel Informationen über Kundenbedürfnisse und Absatzzahlen. Der Sortimentsbuchhandel sorgt letztlich für das Zustandekommen eines geldwerten Handelsgeschäftes mit Forderungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Handelsbranchen ist die Preissetzungsfunktion im deutschen Buchhandel aufgrund der Buchpreisbindung auf den Produzenten des Handelsguts – die Verlage – beschränkt.



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