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Urologie
Die Urologie ist ein Teilgebiet der Medizin. Sie beschäftigt sich mit den harnbildenden und harnableitenden Organen, also mit den Nieren, der Harnblase, Harnleiter und Harnröhre. Urologen behandeln zudem auch Krankheiten der Geschlechtsorgane des Mannes, also Hoden, Nebenhoden, Samenleiter, Samenbläschen, Penis, sowie der Prostata und decken damit auch Bereiche der Andrologie ab. Es gibt also beim Bereich Urologie Überschneidungen zu den Fachgebieten Nephrologie, Gynäkologie, Neurologie, Onkologie und Chirurgie.
Geschichte der Urologie
Bereits 1000 v. Chr. wurden in Ägypten Blasenkatheter eingesetzt. Diese frühen Modelle waren aber aus Bronze und entsprechend klobig. Auch eine Operation von Blasensteinen ist aus dem alten Ägypten überliefert. Im antiken Griechenland wurden urologische Erkrankungen ebenfalls behandelt. Hippokrates klassifiziert als erster Störungen des Wasserlassens und unterscheidet hierbei in Dysurie (schmerzhaftes Wasser lassen), Strangurie (tropfenweises Wasser lassen) und Ischurie (Harnverhaltung). Darüber hinaus beschäftigte sich Hippokrates mit Nierenerkrankungen, deren Therapie und der operativen Nierenentfernung.
Die erste anatomische Beschreibung der Prostata stammt von Herophilos von Chalkedon um 300 vor Christus. Diese Beschreibung beruhte auf der Sektion von Leichen. Ammonius von Alexandria verbessert um 250 v. Chr. die Technik der Steinoperation über einen Dammschnitt durch vorherige Zerkleinerung und anschließende Bergung mit einem Haken. Sein Beiname "der Lithotom" rührt daher.
Claudius Galenus lebte zwischen 131 und 201 n.Chr. in Pergamon und führte erste empirische, auf Beobachtung und Analyse von Kranken beruhende Untersuchungen durch. Er untersuchte dabei vor allem das Urin zur Diagnose von Krankheiten. Dabei wird der Morgenurin auf Dichte, Farbe, Geruch, Geschmack und Sediment hin geprüft und abhängig von den Symptomen und dem Geschlecht bewertet. Seine Werke wurden von der arabischen Medizin ab dem 5. Jahrhundert aufgenommen, gelangten über diese im Mittelalter nach Europa zurück und galten bis in das 17. Jahrhundert als Standard, den es nicht zu hinterfragen galt.
Nachdem es lange im Bereich der Urologie keine Entwicklung gab, folgten ab dem 15. Jahrhundert bedeutende anatomische Studien und Entdeckungen durch Leonardo da Vinci. Durch die Erfindung des Mikroskops folgten weitere Forschungserfolge im Bereich der Urologie. So konnte der Aufbau der Niere mikroskopisch geklärt werdenen.
Verbesserung der Therapie
Die Entwicklung in der Urologie ist vor allem durch die zunehmende Beteiligung von Chirurgen an urologischen Operationen voran gebracht worden. Während lange Zeit Steinschneider und Hebammen urologische Operationen durchführten, übernehmen dies zu Beginn des 17. Jahrhunderts erstmals Chirurgen.
Trotz aller Modernisierung der Operationstechnik starben Mitte des 18. Jahrhunderts fast ein Drittel aller Blasenstein-Patienten. Außerdem machte die fehlende Narkose diese Art der urologischen Chirurgie nicht gerade zum Vergnügen.
Die großen technischen Fortschritte im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert führen zu einer rasanten Entwicklung in der Therapie und Diagnostik von Erkrankungen auch aus dem Bereich Urologie. ZurVerbesserung der Behandlung tragen neue Materialien wie Kautschuk und Edelstahl ebenso bei wie die Entdeckung der Elektrizität, der Röntgenstrahlen. Außerdem kommen Lachgas, Chloroform und Ether zur Anästhesie zum Einsatz.
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Fachzeitschrift
Eine Fachzeitschrift ist eine regelmäßige erscheinende Publikation, die sich überwiegend mit einem klar eingegrenzten Fachgebiet befasst und sich an berufsmäßig interessierte Leser wendet. Die Zielgruppe ist in der Regel fachlich eindeutig orientiert und daher äußerst homogen. Eine Fachzeitschrift dient der beruflichen und fachlichen Information und Weiterbildung. Eine Fachzeitschrift vermitteln fundiertes Fachwissen, eine Untergruppe stellt die Wissenschaftliche Fachzeitschrift dar. Die erste Fachzeitschrift wurde schon im frühen 18. Jahrhundert veröffentlicht.
Eine Fachzeitschrift erscheint in regelmäßigen, periodischen Abständen. Sie informiert im Unterschied zu einer Monografie zeitnah und aktuell. Fachzeitschriften und ihre Verlage sind in der zuständigen Abteilung Fachpresse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels organisiert.
Im Jahre 2005 waren über 3.600 Titel verschiedene Fachzeitschriften in Deutschland erhältlich. Die Gesamtauflage betrug über 15 Millionen Exemplare. Neun von zehn Fachzeitschriften werden per Abonnement bezogen. Die meisten Fachzeitschriften werden in den Fachgebieten Medizin und Naturwissenschaften angeboten. Aber auch für die Bereiche Dienstleistung, Handel, Wirtschaft und Handwerk gibt es zahlreiche regelmäßige Publikationen.
Fachverlage und Redaktionen von Fachzeitschriften sind häufig recht klein und haben nur wenige Mitarbeiter. Zu den auflagenstärksten zählen das "Deutsches Ärzteblatt", "Deutscher Ärzte-Verlag" sowie die "Lebensmittel Zeitung".
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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