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Dokumentation Allgemeinmedizin  
 

Allgemeinmedizin

Die Allgemeinmedizin ist in Deutschland eines von insgesamt 32 Fachgebieten der Medizin. Die Ausbildungswege und –zeiten sind europaweit nicht einheitlich geregelt. Ende 2004 gab es in Deutschland mehr als 40.000 Fachärzte für Allgemeinmedizin. Die Aufgaben der Allgemeinmedizin werden aber auch von im hausärztlichen Bereich tätigen Internisten und Notfallambulanzen der Krankenhäuser ausgeübt. Die auch in diesem Sektor tätigen Praktischen Ärzte, in der Approbationsordnung noch als "Praktische Ärzte und Geburtshelfer" geführt, sterben so ganz allmählich aus.

Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin

Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prävention und Rehabilitation. Allgemeinmediziner sind darauf spezialisiert, als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen zu beraten.

Eine der Aufgaben der Allgemeinmedizin ist das Erkennen von als abwendbar erscheinenden gefährlichen Verläufen von Krankheiten und die der Krankheit angemessen erscheinende Überweisung in die Obhut eines Facharztes. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Behandlung von chronisch Kranken, insbesondere auch die Betreuung von Bluthochdruckpatienten und Diabetikern.

Ärzte im Bereich Allgemeinmedizin treten mit dem Anspruch auf, die körperlichen, psychischen, sozialen und ökologische Aspekte der Patienten zu berücksichtigen. Kostendruck und damit hohe Durchlaufzahlen, sowie eine eher somatisch ausgerichtete Ausbildung reduzieren jedoch die Möglichkeit, diesen Anspruch ausreichend umzusetzen.Die Arbeitsgrundlagen der Allgemeinmedizin sind eine auf Dauer angelegte Patient-Arzt-Beziehung und die aus dem sozialen Umfeld bereits erkennbare Vorgeschichte des Patienten.



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Fachbereich: Allgemeinmedizin


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Dokumentation

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.

Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.

In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.

Qualitätsmerkmale einer Dokumentation

Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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