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Dokumentation Augenheilkunde  
 

Augenheilkunde

Die Augenheilkunde ist die Lehre von den Erkrankungen und Funktionsstörungen des Sehorgans und des Sehsinnes und deren medizinischer Behandlung. Augenarzt ist die Berufsbezeichnung im Bereich der Augenheilkunde. Dies sind Ärzte, die sich mit der Ophthalmologie beschäftigen. Die Ophthalmologie ist eine der ältesten medizinischen Disziplinen.

Die anatomischen Grenzen der Augenheilkunde bilden vorn die Lid- und Gesichtshaut und hinten die Knochen der Augenhöhle. Mit den Untersuchungsmöglichkeiten der Sehbahn und der Sehrinde reichen sie darüber hinaus bis an die Rückseite des Schädels. Es bestehen enge Beziehungen zur Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, zur Dermatologie und zur Neurologie. Wegen der häufigen Beteiligung des Auges an Allgemeinerkrankungen und der Möglichkeit, mikroskopische Untersuchungen an lebendem Gewebe vorzunehmen, werden ophthalmologische Befunde häufig zur Diagnosefindung für die Innere Medizin herangezogen.

Moderne ophthalmologische Untersuchungen im Bereich der Augenheilkunde erfordern eine umfangreiche und kostspielige, technische Ausstattung. Wichtigstes Untersuchungsgerät ist die Spaltlampe, eine mit spezieller Steuer- und Beleuchtungsmechanik versehene, starke Stereolupe.

Die Augenheilkunde zählt auch den chirurgischen Disziplinen in der Medizin, obwohl ihr zahlreiche, wirksame und hochentwickelte Medikamente und Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Mit der Operation der Katarakt (des Grauen Stars) stellt die Augenheilkunde die am häufigsten durchgeführte und in der Summe kostenträchtigste Operation der Medizin weltweit.


Geschichte der Augenheilkunde

Schon in den Gesetzestafeln des Hammurapi vor über 3600 Jahren wurden Vorschriften für Augenoperationen erlassen: der Arzt sollte für eine erfolgreiche Operation eine Belohnung von 10 Shekel erhalten, wohingegen ihm bei Misserfolg beide Hände abgehackt werden sollten. Auch in den Werken des Hippokrates aus dem alten Griechenland wird die Augenheilkunde zwar nicht eingehend geschildert, doch finden sich auch hier einige Hinweise auf ophthalmologische Therapien. Auch für das antike Rom gibt es Hinweise auf Behandlungen von Augenerkrankungen bzw. –verletzungen.

Die Augenheilkunde wurde früher dem Medizinbereich Chirurgie zugeordnet und bildete sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts zu einem selbstständigen Fach heraus. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts ermöglichten die ersten Mikroskope genauere Einzelheiten bekannt. Die ersten Kliniken mit Schwerpunkt Augenheilkunde entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts in Erfurt und Budapest. Den ersten Lehrstuhl für Ophthalmologie wurde von Georg Joseph Beer (1763–1821) geleitet, der im 1818 zum Ordinarius für Augenheilkunde in Wien gemacht wurde.
Der als "Vater der Augenheilkunde" bekannte Albrecht von Graefe führte die ersten Operationen bei grünem Star durch. Kurz darauf wurde die erste erfolgreiche Transplantation der Augenhornhaut durchgeführt. Fortan entwickelte sich die Augenheilkunde ständig weiter. Wichtige Meilensteine waren zum Beispiel:
  • Entwicklung der Intraokularlinse
  • Entdeckung der Sonnenlichtkoagulation 1949 durch Gerhard Meyer-Schwickerath
  • Behandlung der Diabetischen Retinopathie, die die Erblindungsrate unter Diabetikern stark reduzierte
  • Entdeckung der Möglichkeiten der Occlusionstherapie
In jüngerer Zeit wird immer häufiger ein elektronisch gesteuertes Lasersystem für Augenbehandlungen eingesetzt - zum Beispiel bei der Refraktiven Chirurgie oder bei der Diagnostik der Netzhaut und der Sehnerven (Optische Kohärenztomografie).



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Dokumentation

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.

Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.

In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.

Qualitätsmerkmale einer Dokumentation

Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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