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Dokumentation Chirurgie  
 

Chirurgie

Der Begriff Chirurgie entstammt dem Griechischen und steht für "Handwerkliche Kunst". Die Chirurgie ist das medizinische Fachgebiet, das sich mit der Behandlung von Krankheiten und Verletzungen durch direkte, manuelle oder instrumentelle Einwirkung auf den Körper des Patienten befasst. Es geht also bei der Chirurgie um die operative Behandlung vom Patienten. Man differenziert bei der Chirurgie die folgenden Teilbereiche: Thoraxchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Neurochirurgie und Visceralchirurgie.

In Deutschland sind die Fachgebiete Kieferchirurgie, Plastische Chirurgie, Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurochirurgie und Kinderchirurgie bekannt und anerkannt. In vielen Unterdisziplinen der Chirurgie kommen heute die modernen Verfahren der minimalinvasiven Chirurgie zum Einsatz. Der Vorteil hierbei ist, dass nur kleine Schnitte oder gar nur kleine Löcher nötig sind, um eine Operation durch zu führen. Der Chirurg muss bei dieser auch als Schlüsselloch-Chirurgie bezeichneten Methodik über einen Bildschirm operieren und bedient das Operationsgeschirr von außen.

Bei der Chirurgie werden krankhafte Organe vollständig (z.B. Blinddarm) oder teilweise (z.B. Prostata) entfernt. Aber auch verstopfte Gefäße können operativ wieder durchgängig gemacht. Außerdem gehört zur Chirurgie die Implantation von neuen Organen oder Prothesen.

Geschichte der Chirurgie

Schon in der Antike muss es zu Operationen gekommen sein. Zumindest deuten Knochenfunde darauf hin. Ob die Patienten den chirurgischen Eingriff überlebt haben, ist dabei schwer zu ermitteln. Bis zur Entstehung der akademischen Medizin gab es vor allem Wundärzte, die aufgrund ihrer handwerklichen Ausbildung kleinere Operationen durchführen konnten. Hauptaufgabengebiet war die Blutstillung.

Bevor die Narkose 1846 erfunden wurde, musste der Chirurg wegen der starken Schmerzen des Patienten möglichst schnell operieren. Daher führte die Chirurgie zu damaliger Zeit oft zum Tode. Eine Beinamputation, wie gerade im Krieg oft notwendig, dauerte im Schnitt 28 Sekunden. Der Leibarzt von Napoleon soll mehr als 200 Amputationen an einem Tag vorgenommen haben. In der modernen Chirurgie dauert eine Unterschenkelamputation vom Hautschnitt bis zum Ende der Hautnaht mehr als 30 Minuten, manchmsl sogar eine Stunde. Durch die eingesetzte Narkose merkt der Patient von der Operation nichts.



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Dokumentation

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.

Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.

In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.

Qualitätsmerkmale einer Dokumentation

Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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