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| Dokumentation Gerichtsmedizin |
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Gerichtsmedizin
Für die Gerichtsmedizin gibt es gleich mehrere alternative Bezeichnungen. Dazu ghören zum Beispiel Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Gerichtliche Medizin. Die Gerichtsmedizin umfasst die Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
Aufgaben der Gerichtsmedizin
Die Aufgaben der Gerichtsmedizin sind die Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen, die Toxikologie bei Vergiftungen und die Drogenforschung und –Diagnostik zum Beiswpiel bei Alkoholkonsum. Zur Gerichtsmedizin gehört aber auch die Molekularbiologie zum Beispiel bei der DNA-Bestimmung sowie die Verkehrspsychologie. Zu den Aufgaben der Gerichtsmedizin gehören außerden die Erstellung von Gutachten bei Behandlungsfehlern oder zur Beurteilung von Verletzungen.
Vielfach werden Gerichtsmediziner und Pathologen verwechselt, woran Fernsehkrimis nicht ganz unschuldig sind. Das ist aber nicht ganz korrekt. Obduktionen werden zwar auch von Pathologen durchgeführt, sie dienen aber nur der Abklärung der Todesursache, wenn Patienten z.B. im Krankenhaus verstorben sind und wenn eine unnatürliche Todesursache vorher ausgeschlossen werden konnte. Die Gerichtsmedizin wird dagegen im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die Leichenöffnung dient bei der Gerichtsmedizin der Klärung gleich mehrerer Fragen:
- Todesart (natürlich oder nicht natürlich)
- Todeszeitpunkt
- Todesursache
- Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist
Wenn die Gerichtsmedizin von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird, übernimmt tritt sie in der Funktion des Sachverständigen auf.
Geschichte der Gerichtsmedizin
Die erste systematische Ausarbeitung zur Gerichtsmedizin sind die Questiones medico-legales des römischen Arztes Paolo Zacchia. In Zürich ließ der Stadtrat seit dem 16. Jahrhundert verletzte oder getötete Personen regelmäßig durch dafür bestellte Chirurgen besichtigen. Im 19. Jahrhundert legten Johann Ludwig Casper, Ambroise Tardieu und Carl Liman die Fundamente für die moderne Gerichtsmedizin als empirisch fundierte Wissenschaft.
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Dokumentation
Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.
Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.
In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.
Qualitätsmerkmale einer Dokumentation
Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.
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Hintergrundinformationen zum Buchhandel
Mit Buchhandel wird zum einen der Vertrieb von Büchern als solches aber auch das Geschäft, in dem man Bücher erwerben kann, bezeichnet. Die typische Vetriebsform von Büchern ist immer noch das Ladengeschäft, also vorrangig die Buchhandlung.
Im fachlichen Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen herstellendem Buchhandel (Verlagsbuchhandel), Buchgroßhandel (Zwischenbuchhandel) und Bucheinzelhandel (Sortimentsbuchhandel). Bücher haben als Kulturgut eine Sonderstellung, die durch die Buchpreisbindung und den ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Bücher unterstützt wird.
Der verbreitende Buchhandel vermittelt neben Büchern auch andere Verlagserzeugnisse und begleitende Artikel wie Schreibwaren und Geschenkartikel. Der Buchhandel bündelt die Angebote vieler Verlage und deckt damit die vielfältige Nachfrage der Endverbraucher. Umgekehrt liefert er den Lieferanten aus Verlags- und Zwischenbuchhandel Informationen über Kundenbedürfnisse und Absatzzahlen. Der Sortimentsbuchhandel sorgt letztlich für das Zustandekommen eines geldwerten Handelsgeschäftes mit Forderungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Handelsbranchen ist die Preissetzungsfunktion im deutschen Buchhandel aufgrund der Buchpreisbindung auf den Produzenten des Handelsguts – die Verlage – beschränkt.
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Kompetenzbeispiele unserer Fachbuchhandlung:
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