|
|
| Dokumentation Gynäkologie |
|
| |
Gynäkologie
Das Wort Gynäkologie kann man als Frauenheilkunde umschreiben. Bei der Gynäkologie geht es um die Behandlung der weiblichen Sexual- und Fortpflanzungsorgane. Streng genommen beschäftigt sich die Gynäkologie mit den Erkrankungen der nicht schwangeren Frau und steht damit im Gegensatz zur Geburtshilfe. Die Gynäkologie ist eines von etwa 30 Teilgebieten der Humanmedizin.
Eines der Aufgaben der Gynäkologie ist die Behandlung der weiblichen Brust bzw. die Frauen immer wieder empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen (Überprüfung von Knotenbildungen).
Untersuchungsmethoden der Gynäkologie
Zu den wichtigsten Untersuchungsmethoden der Gynäkologie zählen Ultraschall zur Abbildung der inneren Organe, die Tastuntersuchung und die visuelle Begutachtung von Scheide und Muttermund, wobei Gewebeproben und Abstriche zur weiteren labortechnischen Untersuchung entnommen werden können. Für viele Frauen als unangenehm wird die Behandlung auf einem gynäkologischen Stuhl empfunden. Dieser hilft jedoch bei einer Untersuchungen oder Behandlungen des Unterleibs der Frau, weil hier die Geschlechtsorgane für den behandelnden Gynäkologen gut zugänglich sind.
Behandlungsspektrum in der Gynäkologie
In der Gynäkologie kann es auch zu operativen Eingriffen kommen. Eine Operstion dient zum Beispiel der Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie), einer Eileiterunterbindung als Form der Sterilisation (Tubenligatur) oder zur Entfernung von Zysten beim Eierstock (Cystektomie). Allerdings umfasst die Gynäkologie auch einen Reihe von eher konservativen Behandlungsmetoden, wie zum Beispiel die Hormontherapie.
| |
|
|
|
| |
Dokumentation
Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.
Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.
In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.
Qualitätsmerkmale einer Dokumentation
Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.
|
|
| |
Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
|
|
Kompetenzbeispiele unserer Fachbuchhandlung:
Fachbuch Neuropädiatrie Handbuch Nuklearmedizin Lehrbuch Onkologie Fachzeitschrift Pathologie Fachbücher Medizinrecht Lehrbuch Neuroradiologie Dokumentation Neonatologie Buchhandlung Ophthalmologie Fachartikel Pädiatrie Fachbücher Manuelle Medizin Fachbuchhandlung Orthopädie Buchhandlung Nephrologie Fachliteratur Neurochirurgie Dokumentation Naturheilverfahren Fachbuch Neurologie Handbuch Notfallmedizin Fachliteratur Neuraltherapie Fachzeitschrift Mikrochirurgie Fachartikel Osteoporose Fachbuchhandlung Naturheilkunde
|
|
 |
|
|
|