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| Dokumentation Innere Medizin |
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Innere Medizin
Die Innere Medizin beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Diagnostik, konservativen und interventionellen Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge von Gesundheitsstörungen und Krankheiten innerer Organe. Zu den Organen der inneren Mediztin zählenm die Atmungsorgane (Pneumologie), das Herz (Kardiologie), die Verdauungsorgane (Gastroenterologie und Hepatologie), die Nieren (Nephrologie), das Blut und die blutbildenden Organe (Hämatologie). Außerdem beschäft sich die Innere Medizin mit dem Gefäßsystem (Angiologie), dem Stoffwechsel und der inneren Sekretion (Endokrinologie und Diabetologie), dem Immunsystem (Immunologie), dem Stütz- und Bindegewebe (Rheumatologie). Auch bei Infektionskrankheiten (Infektiologie und Tropenmedizin), Vergiftungen (Klinische Toxikologie), soliden Tumoren und hämatologischen Neoplasien (Onkologie), der Überwachung und Therapie von Schwerstkranken (Internistische Intensivmedizin) und dem Einfluss von Training und Sport auf den gesunden und kranken Menschen (Internistische Sportheilkunde) spricht man von Teilgebieten der Inneren Medizin..
In Folge einer rapiden Wissensvermehrung in ihren Teilgebieten unterliegt gerade die Innere Medizin einer zunehmenden Subspezialisierung. Das führte dazu, dass der klassische, allgemeine Internist in vielen Industrienationen mehr und mehr von den Vertretern einzelner Teilgebiete verdrängt wurde. Daher wurde auf dem 110. Deutschen Ärztetag die Wiedereinführung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung beschlossen.Seit einigen Jahren wird auch die Allgemeinmedizin als Teilgebiet der Inneren Medizin unterrichtet in Form einer 5-jährigen Weiterbildung unterrichtet.
Überlagerung der Inneren Medizin gibt es zum Beispiel bei der Kardiologie, der Gastroenterologie, der Radiologie, der Neurologie und der Labormedizin. Da kleinere Krankenhäuser nicht immer über eigene Spezialisten dieser Bereiche verfügen können, übernehmen in diesem Falle Fachärzte für
Innere Medizin (Internisten) diese Aufgaben.
Facharztbezeichnung Internist
Als Internisten oder als Internistin wird ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin bezeichnet, der oder die eine ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin absolviert und mit einer Facharztprüfung abgeschlossen hat. Die offizielle Bezeichnung in Deutschland lautet Facharzt für Innere Medizin (oder wahlweise auch "Internist"). Um diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Arzt eine Weiterbildung von mindestens 60 Monaten in einer anerkannten Weiterbildungsstätte mit einer von den Landesärztekammern festgelegten Weiterbildungsordnung absolvieren. Außerdem gibt es die Möglichkeit sich einen Schwerpunkt auszuwählen. Die Weiterbildungszeit beträgt dann allerdings mindestens 72 Monate. Am Ende der Weiterbildung steht in beiden Fällen eine mündliche Prüfung. Die Weiterbildungsordnung kann je nach Kammerbezirk variieren, da die Ausbildungshoheit in Deutschland den jeweiligen Ärztekammern gebietsbezogen unterliegt.
Nach der aktuellen Weiterbildungsordnung gibt es für die Innere Medizin folgende Facharztbezeichnungen:
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie: Angiologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie: Endokrinologe/Diabetologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie: Gastroenterologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie: Hämatologe/Onkologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie: Kardiologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie: Nephrologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie: Lungenfacharzt
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie: Rheumatologe
Neben der Wahl eines Schwerpunkts ist es in Deutschland möglich verschiedene Zusatzqualifikationen zu erwerben. Dazu gehören beispielsweise die Infektiologie und die Notfallmedizin.
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Dokumentation
Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.
Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.
In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.
Qualitätsmerkmale einer Dokumentation
Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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