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Dokumentation Kardiologie  
 

Kardiologie

Kardiologie ist die Lehre vom Herzen, die sich mit der Struktur, der Funktion und den Erkrankungen des Herzens befasst. Die Kardiologie beschäftigt sich in der Humanmedizin als Teilgebiet der Inneren Medizin mit den Herz-Kreislauferkrankungen beim erwachsenen Menschen. Die Kinderkardiologie ist dagegen in Deutschland und der Schweiz ein eigenständiges Teilgebiet der Kinderheilkunde.

Geschichte der Kardiologie

Schon seit frühester Zeit wurde das Herz als besonders verwundbares Organ angesehen, worauf schon steinzeitliche Wandmalereien in Spanien hinweisen. Auch Chinesen, Griechen und Römer widmeten dem Herzen und dem Puls als Ausdruck mechanischer Herztätigkeit bereitsfrüh besondere Aufmerksamkeit. Herophilos von Chalkedon konstruierte um 300 v. Chr. eine Taschenwasseruhr zur Pulsmessung. Der Beginn der modernen Kardiologie kann aber am ehesten auf das Jahr 1628 datiert werden, als der englische Arzt William Harvey seine Entdeckungen bezüglich des Blutkreislaufes veröffentlichte.

1733 wurde durch den englische Pfarrer und Wissenschaftler Stephen Hales erstmalig invasiv der Blutdruck gemessen, indem er eine Kanüle in die Halsschlagader eines Pferdes einführte und mit einem Glaszylinder verband. Im Jahre 1816 erfand der Franzose René Hyacinthe Laënnec das Stethoskop, zunächst in Form recht einfacher hölzerner Zylinder, die eine Auskultation möglich machten. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts waren Stethoskope mit flexiblen Schläuchen für beide Ohren verbreitet. Im Jahre 1896 beschrieb der italienische Arzt Scipione Riva-Rocci ein einfaches Gerät zur Blutdruckmessung mit einer Armmanschette, das von Harvey Williams Cushing verbessert wurde, und dessen Messmethode 1905 vom russischen Militärarzt Nikolai Sergejewitsch Korotkow abgewandelt wurde. Heutzutage wird nur noch selten nach der Methode von Riva-Rocci gemessen. Dann wird der so gemessene Blutdruck mit (RR) benannt. Fälschlicherweise wird der heutzutage nach Korotkow gemessene Blutdruck in der Praxis aber immer noch mit "RR" bezeichnet.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts gewannen die Herz-Kreislauferkrankungen erheblich an Bedeutung. Zu Beginn waren sie weltweit für weniger als 10 % der Todesfälle verantwortlich, gegen Ende für knapp 50 % in den Industrieländern und 25 % in den Entwicklungsländern. Diese Verschiebung wird mit dem selteneren Auftreten von Infektionskrankheiten und Mangelernährung als zuvor häufigsten Todesursachen und der steigenden Lebenserwartung erklärt. Da Herz-Kreislauferkrankungen im höheren Alter häufiger auftreten, erklärt schon der Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung – in den USA von 49,2 Jahren im Jahr 1900 auf 76,9 Jahre im Jahr 2000– einen Großteil des Zuwachses.

Geschichte der Operationen im Bereich der Kardiologie

Die erste Herzoperation wurde am 9. September 1896 von dem Frankfurter Chirurgen Ludwig Rehn vorgenommen. Er nähte das Herz eines Frankfurter Gärtnergesellen, das bei einer Messerstecherei verwundet worden war. In den USA folgt die erste Herzoperation eines offenen Ductus Botalli 1938 durch den amerikanischen Chirurgen Robert E. Gross, die erste Operation am offenen Herzen 1952 durch F. John Lewis.

Am still stehenden Herzen konnte erst nach Erfindung der Herz-Lungen-Maschine durch John Gibbon im Jahr 1953 operiert werden. Die erste Operation mit dieser Maschine nahm 1957 der Berliner Chirurg Emil Sebastian Bücherl vor. 1958 wurde am Karolinska-Spital in Stockholm der erste von Äke Senning und Siemens-Entwicklungschef Rune Elmqvist gebaute Herzschrittmacher implantiert. Der erste Koronararterien-Bypass wurde 1967 durch René G. Favaloro angelegt. Ebenfalls im Jahre 1967 wurde die erste Herztransplantation durch Christiaan Barnard durchgeführt.



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Dokumentation

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.

Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.

In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.

Qualitätsmerkmale einer Dokumentation

Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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