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Dokumentation Kinderheilkunde  
 

Kinderheilkunde

Die Kinderheilkunde beschäftigt sich mit der Entwicklung des kindlichen Organismus, seiner Erkrankungen und ihrer Behandlung. Der früher übliche Begriff Pädiatrie ist heute im offiziellen Sprachgebrauch abgelöst durch die Bezeichnung Kinder- und Jugendmedizin. Die Kinderheilkunde erstreckt sich über alle Teilgebiete der klinischen Medizin. Eine ihrer Besonderheiten ist die starke Betonung präventiver Medizin wie in keinem anderen klinischen Fach.

In der Fassung vom 30. Januar 2008 erlaubt die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer vier Schwerpunktkompetenzen im Bereich der Kinderheilkunde:
  • Kinderhämatologie und -onkologie - befasst sich mit den Blut- und Krebserkrankungen beim Kind
  • Kinderkardiologie - Diagnostik und nicht-operative Behandlung der angeborenen Herzfehler, der erworbenen Herzfehler, der Herzrhythmusstörungen und der Herzmuskelerkrankungen
  • Neonatologie - Versorgung von Frühgeborenen und erkrankten Neugeborenen. Intensivmedizinisch ausgerichtetes Teilgebiet (siehe auch Perinatologie, Perinatalzentrum).
  • Neuropädiatrie - Diagnostik und Behandlung der Erkrankungen des kindlichen Nervensystems
Außerdem sieht die Weiterbildungsordnung eine große Zahl von Zusatzweiterbildungen vor, von denen sechs eine abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Kinderheilkunde voraussetzen:
  • Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie - befasst sich mit den Erkrankungen des kindlichen Hormonsystems und der Betreuung zuckerkranker Kinder
  • Kinder-Gastroenterologie - Diagnostik und nicht-operative Behandlung der Erkrankungen im Verdauungssystem
  • Kinder-Nephrologie - zuständig für Nierenerkrankungen, soweit keine Operation nötig ist
  • Kinder-Orthopädie- Störungen und Erkrankungen im kindlichen Bewegungsapparat
  • Kinder-Pneumologie - befasst sich mit den kindlichen Lungenerkrankungen, in erster Linie dem Asthma
  • Kinder-Rheumatologie - Diagnostik und Behandlung der chronischen und entzündlichen Krankheiten des Bewegungssystems
Eine eigenständige Bedeutung in der Kinderheilkunde hat die Sozialpädiatrie, die sich mit der umfassenden Betreuung entwicklungsgestörter Kinder befasst. Sie taucht nicht als eigene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildungsbezeichnung auf. Sozialpädiatrisch tätige Kinder- und Jugendmediziner sind in der Regel neuropädiatrisch weitergebildet.

Die Kinderheilkunde ist ein nicht-operierender Bereich der Medizin. Darum sind moderne Einrichtungen der Kinderheilkunde mit operativen Fachgruppen vernetzt. Die Kinderchirurgie ist wie die Kinderpsychiatrie eigenständig und daher kein Bestandteil der Kinderheilkunde.


 

Dokumentation

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.

Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.

In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.

Qualitätsmerkmale einer Dokumentation

Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.


 

Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel

Der Verlagsbuchhandel, also der herstellende Buchhandel, umfasst alle Betriebe, die Bücher, Bilder, Landkarten, usw. produzieren. Man unterscheidet dabei in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisieren.

Durch die fortschreitender Konzernbildung im Buchsektor gehören viele Verlage inzwischen zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskriptes kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Typografie, Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest.

Verlagsvertreter vermitteln die Produkte der Verlage an die Buchhandlungen. Die Bestellungen laufen heute jedoch seltener über sie sondern vielmehr über direkten Datenaustausch. Verlagsvertreter können fest angestellte Reisende eines Verlags sein oder selbständige Handelsvertreter eines oder mehrerer nicht konkurrierender Verlage. Die Bedeutung des Berufs ist in der Branche aber rückläufig.



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