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Pathologie
Die Pathologie ist die Lehre von den abnormen und krankhaften Vorgängen und Zuständen im Körper und deren Ursachen. Pathologisch heißt somit im medizinischen Fachjargon soviel wie "krankhaft", aber auch "krankheitsbezogen". Wie fast jeder medizinische Fachausdruck, so hat auch das Wort Pathologie seinen Ursprung im Griechischen und steht für die Kombination aus Leiden (páthos) und Wort/Sinn (logos). Die Pathologie ist also die medizinische Fachrichtung der Leidensforschung der der Erkundung des Krankheitsverlaufes.
Pathologie beschäftigt sich genauer gesagt mit der Erforschung und Lehre von der Herkunft (Ätiologie), der Entstehungsweise (Pathogenese), der Verlaufsform und der Auswirkungen von krankhaften Einzelphänomenen (Symptomen) oder Symptomverbänden (Syndromen). Auch die Erforschung von Missbildungen aller Art gehören in den Bereich der Pathologie.
Die pathologische Routine- und Sektionsdiagnostik beruht in erster Linie auf der Beurteilung der makroskopischen (pathologische Anatomie) und lichtmikroskopischen Aspekte (Histopathologie, Zytologie) von Geweben, sowie im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zunehmend unter Einbeziehung biochemischer und molekularbiologischer Methoden. In der Forschung spielt zusätzlich die Elektronenmikroskopie (ultrastrukturelle Pathologie) eine Rolle.
Naturgemäß entziehen sich dem Pathologen Vorgänge und Prozesse, die nur am lebenden Organismus beobachtet oder gemessen werden können (Organfunktion, subjektive Beschwerden des Patienten). Danach richten sich auch die Fragestellungen des klinisch tätigen Arztes an den Pathologen.
Geschichte der Pathologie
Der griechische Begriff Pathologia findet erstmals beim griechischen Arzt Galenos (129–201) Verwendung. "Die Lehre von den Leiden" wird heutezutage im Griechischen allerdings in erster Linie für die Fachrichtung "Innere Medizin" verwendet. Bereits im Altertum wurden in Ägypten und Griechenland Leichenöffnungen durchgeführt, die aber mehr der anatomischen Erforschung des Menschen dienten und weniger nach Krankheits- und Todesursachen forschte.
In ihrer heutigen Form geht die Pathologie auf den italienischen Forscher Giovanni Battista Morgagni zurück, der mit einem fünfbändigen Werk ("Vom Sitz und den Ursachen der Krankheiten") im Jahre 1761 den Grundstein für die wissenschaftliche Forschung legte. 1858 entwickelte Rudolf Virchow die Zellularpathologie, die nun auf der Ebene von Körperzellen pathologische Veränderungen untersuchte. Diese ist ein Hauptbestandteil des heute gültigen Krankheitskonzepts.
Qualitätssicherung durch die Pathologie
Die Pathologie ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin. Um den medizinischen Standard zu halten und zu verbessern, wird oft eine kollegiale Konfrontation der Ärzteschaft mit der kontrollierenden Diagnostik des Pathologen gefordert, nicht nur während des Lebens des Patienten, sondern auch nach dessen Tod.
Die Pathologie kann oft Auskunft über die Art der Erkrankung und den Schweregrad geben. Insbesondere im Fall von Krebserkrankungen bei der Fragestellung "gutartig oder bösartig" ist meist ein Pathologe gefragt. Es wird der Typ, die Größe, die Ausdehnung und die Bösartigkeit eines Krebses begutachtet. Außerdem wird bei einem Krankheitsverlauf bzw. Operation mit Todesfolge von Pathologen die richtige Therapie, Behandlung bzw. das richtige Handeln des Arztes am Patienten kontrolliert.
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Dokumentation
Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.
Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.
In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.
Qualitätsmerkmale einer Dokumentation
Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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