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Sexualforschung
Der Bereich Sexualforschung hat viele synonyme Bezeichnungen. Für Sexualforschung wird häufig auch die Bezeichung Sexualwissenschaft, Sexologie oder Sexuologie verwendet. Die Sexualforschung beschäftigt sich mit der Lehre vom Geschlechtsleben sowie der Sexualität im weiteren und im engeren Sinne.
Die Sexualforschung kann man als multidisziplinär bezeichnen, weil sich mit ihren Themen in der Medizin auch die Andrologie, die Gynäkologie, die Urologie, die Innere Medizin aber auch die Biologie, die Psychologie, die Psychotherapie und die Rechtsmedizin befassen. Gegenstand der Sexualforschung ist unter anderem die sexuelle Entwicklung des Menschen, sein Sexualverhalten, Fragen der Sexualerziehung sowie Ursachen, Genese und Therapie von Sexualstörungen.
Geschichte der Sexualforschung
Vorläufer der Sexologie gibt es schon in der griechischen und römischen Antike, wo Philosophen wie Platon und Aristoteles sowie Ärzte wie Hippokrates und Soranos Fragen der Sexualerziehung, Sexualethik, der sexuellen Reaktionen und Funktionsstörungen sowie der Fortpflanzung und Empfängnisverhütung diskutierten.
In der Renaissance macht die wissenschaftliche Forschung auch in Europa wieder wesentliche Fortschritte. Leonardo da Vinci gilt zum Beispiel als einer der Väter der modernen Anatomie. Er beschreibt vor allem auch die inneren Sexualorgane und liefert genaue anatomische Zeichnungen. 1642 schreibt der römische Arzt J. B. Sinibaldus mit Genanthropoeia ein umfassendes Lehrbuch, das auch die sexuelle Anatomie und die erotische Stimulation behandelt.
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Dokumentation
Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.
Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.
In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.
Qualitätsmerkmale einer Dokumentation
Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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