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Dokumentation Sozialmedizin  
 

Sozialmedizin

Der Begriff Sozialmedizin umschreibt und analysiert die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Gesundheit und Krankheit, ihren Risiken und protektiven Faktoren einerseits und gesellschaftlichen Tatbeständen andererseits. Dabei fließen ätiologische, präventive, rehabilitative, versorgungsrechtliche und ökonomische Überlegungen in dieBeurteilung durch die Sozialmedizin mit ein. Außerdem beschäftigt sich die Sozialmedizin wissenschaftlich und praktisch mit dem Gesundheitszustand der Bevölkerung und seinen Determinanten, der Organisation des Gesundheitswesens und der sozialen Sicherung sowie den Wirkungen und Kosten der medizinischen Versorgung.

Zum Forschungsbereich der Sozialmedizin zählen zum Beispiel auch die durch gesellschaftliche Umwelteinflüsse bedingten Ursachen von Krankheit sowie die Wechselwirkung zwischen sozialer Herkunft und Gesundheit. Auch die Weiterentwicklung von Organisationen des Gesundheitswesens und der Einrichtungen der sozialen Sicherung stellen wichtige sozialmedizinische Forschungsbereiche dar.

Zur Praxis in der Sozialmedizin gehört für gewöhnlich die Begutachtung durch einen Sozialmediziner, wobei hier die sozialrechtlichen Konsequenzen im Vordergrund stehen. Inhaltlich geht es dabei beispielsweise um Aussagen zum Ausmaß und zur erwarteten Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, zum positiven und negativen Leistungsbild (Maß der Arbeitsfähigkeit pro Tag), zur Pflegebedürftigkeit oder zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Sozialmedizin ist in den meisten Ärztekammern als Zusatzbezeichnung nur für Ärzte mit Facharztbezeichnung möglich. Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung sind typischerweise beim MDK / MDS, beim Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft, bei der Gesetzlichen Rentenversicherung oder auch in Rehabilitationseinrichtungen tätig.


 

Dokumentation

Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.

Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.

In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.

Qualitätsmerkmale einer Dokumentation

Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.


 

Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel

Der Verlagsbuchhandel, also der herstellende Buchhandel, umfasst alle Betriebe, die Bücher, Bilder, Landkarten, usw. produzieren. Man unterscheidet dabei in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisieren.

Durch die fortschreitender Konzernbildung im Buchsektor gehören viele Verlage inzwischen zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskriptes kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Typografie, Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest.

Verlagsvertreter vermitteln die Produkte der Verlage an die Buchhandlungen. Die Bestellungen laufen heute jedoch seltener über sie sondern vielmehr über direkten Datenaustausch. Verlagsvertreter können fest angestellte Reisende eines Verlags sein oder selbständige Handelsvertreter eines oder mehrerer nicht konkurrierender Verlage. Die Bedeutung des Berufs ist in der Branche aber rückläufig.



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