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Venerologie
Die Venerologie beschäftigt sich mit den sexuell übertragbaren Erkrankungen. Früher, als man noch an eine alleinige Übertragungsmöglichkeit dieser Krankheiten durch den Geschlechtsverkehr glaubte, bezeichnete man diese als Geschlechtskrankheiten.
Das Wort Venerologie leitet sich aus dem Lateinischen ab, ist ader erst ab 1432 belegt. Venus steht für Liebeslust oder Liebesgenuss und bedeutet im Grunde "den Geschlechtsverkehr betreffend". Hinzu kommt als Wortbestandteil das griechische Wort logos, das für "Lehre" steht. Im medizinischen Sprachgebrauch findet sich häufig auch das Adjektiv "venerisch", was soviel wie wie "sexuell übertragbar" bedeutet.
Da sich viele der klassische Erkrankungen im Bereich der Venerologie an der Haut bemerkbar machen, war die Venerologie von je her eine Domäne von Dermatologen. Spezialisierungen erfolgten zum Beispiel auf die Untersuchung des Ejakulates, womit ein Grundstein für andrologische Abteilungen an Hautkliniken gelegt wurde, wenn auch heute ebenso Urologen und Internisten dieses Fachgebiet für sich beanspruchen.
Venerologie in Deutschland
Weil ein Venerologe trotz aller Spezialisierungen undÜberschneidungen letztlich ein Facharzt für die Behandlung von Geschlechtskrankheiten ist, gilt als offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland "Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten". Die Weiterbildung zum Facharzt Venerologie erfolgt dabei nach der aktuellen Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer verknüpft mit der Ausbildung zum Dermatologen.
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Dokumentation
Unter Dokumentation versteht man die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung. Ziel der Dokumentation ist es, die dokumentierten Objekte gezielt auffindbar zu machen. Bei den Objekten handelt es sich in der Regel um Dokumente mit einem Informationsgehalt, der mit Hilfe der Dokumentation systematisch verwertet werden soll. Dokumente können in diesem Sinne Fachbücher, Zeitschriftenartikel oder sonstige Druckschriften sein, aber auch Bilder, Filme, Tondokumente und ähnliches.
Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Die Beschreibung und Verzeichnung bibliographischer und archivalischer Ressourcen geschieht u.a. durch Katalogisierung, d.h. die Aufnahme von Dokumentationen in einen Katalog.
In Printmedien, Filmen und Rundfunk wird mit Dokumentation ein journalistisch aufbereiteter Bericht bezeichnet, der mithilfe von Quellen und Zeugnissen Anspruch auf Nichtfiktionalität, auf Bezug zur realen Welt, erhebt.
Qualitätsmerkmale einer Dokumentation
Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität.
Ein grundsätzliches Problem der Dokumentation ist, dass sie sehr kostspielig werden kann und sich erst nach einer Vorlaufzeit wirtschaftlich auszahlt, weshalb viele Unternehmen auf eine eigene Dokumentationsabteilung verzichten.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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