Arzneibuch
Ein Arzneibuch ist heutzutage eine Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung und Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Darüber hinaus werden teilweise Anforderungen an Behältnisse zur Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln genannt.
Die gesetzliche Grundlage für das Arzneibuch in Deutschland bildet § 55 des Arzneimittelgesetzes. Es besteht aus dem Deutschen Arzneibuch (DAB 2008), dem Europäischen Arzneibuch und dem Homöopathischen Arzneibuch (HAB 2008). Das Erscheinen der jeweils amtlichen Fassung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Deutsche Arzneibuch enthält Regelungen, welche die des Europäischen Arzneibuches ergänzen. So werden z. B. Analyseverfahren oder Drogen, die nicht in allen Staaten der Europäischen Arzneibuchkommission geläufig sind, geregelt. Das Europäische Arzneibuch trifft Festlegungen zu Bereichen, die allgemein in Europa verbreitet sind oder einer einheitlichen Regelung bedürfen.
Die Regeln des Arzneibuches werden von Kommissionen festgelegt und vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gemacht. Die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen hat ihren Sitz beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
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