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Rechtsmedizin
Für den Fachbereich Rechtsmedizin gibt’s eine ganze Zahl alternativer Bezeichnungen. So wird statt dem Wort Rechtsmedizin vielfach auch Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, Forensische Medizin verwendet. Die Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse zum Zwecke der Rechtspflege. Außerdem geht es um die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die gesamte Ärzteschaft.
Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin
Die Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin sind vor allem die Thanatologie, das heißt die Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen. Außerdem zählen die forensische Traumatologie, die Toxikologie, die Drogenforschung und -diagnostik, die forensische Sexualmedizin und die Verkehrsmedizin und –psychologie zu den Aufgaben der Rechtsmedizin. Zahlreiche Gutachten werden von der Rechtsmedizin verlangt. Zu ihnen zählen Glaubhaftigkeitsbeurteilungen aus medizinischer und forensischer Sicht, medizinische Begutachtungskunde, Behandlungsfehlergutachten, Abstammungsgutachten und Gutachten aus dem Bereich der Versicherungsmedizin, wenn es etwa um Verletzungsgutachten geht.
Auch wenn in der Bevölkerung zwischen Rechtsmedizinern und Pathologen kein Unterschied gemacht wird, muss diese doch klar voneinander trennen. In Krimis werden gerichtliche Leichenöffnungen oft von Pathologen durchgeführt, was jedoch falsch ist. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, aber nur zur Abklärung der Todesursache von Patienten, die im Krankenhaus verstorben sind, oder wenn eine nicht-natürliche Todesursache vorher ausgeschlossen werden konnte. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die rechtsmedizinische Leichenöffnung dient der Klärung von Todesursache und Todesart (natürlich oder nicht natürlich) und Todeszeitpunkt. Auch die Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist, fällt in das Ressort der Rechtsmmedizin. Wenn also im Fernsehen nach einem mutmaßlichen Verbrechen eine Leiche obduziert wird, ist immer ein Rechtsmediziner am Werk, nie ein Pathologe.
Geschichte der Rechtsmedizin
Die erste systematische Ausarbeitung zur Rechtsmedizin sind die "Questiones medico-legales" des römischen Arztes Paolo Zacchia. Im Jahr 1532 findet man in der "Peinlichen Halsgerichtsordnung" von Karl V. erste Hinweise auf die Hinzuziehung von Ärzten bei der Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung. Im Jahre 1804 wurde in Wien die erste Lehrkanzel für "Staatsarzneykunde" oder für "Gerichtliche Medizin und Medizinische Polizei" im deutschsprachigen Raum eingerichtet.
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Fachbuch
Ein Fachbuch ist die Bezeichnung für ein Buch, das ein bestimmtes Fachthema fundiert an die Adresse von Interessierten näher bringt. Für ein Fachbuch interessieren sich nicht nur Spezialisten und Fachleute zur Gewinnung vertiefender Erkenntnisse, sondern vor allem auch Studierende, die ein Fachbuch als Basis für ihr Studium verwenden.
Im Gegensatz zum Fachbuch ist dagegen ein Sachbuch eher an die Zielgruppe der Laien ausgerichtet. Spezialisten suchen nach detaillierteren Informationen. Fachbücher unterscheiden sich daher grundsätzlich in ihrer Zielsetzung von normalen Sachbüchern. Ein Fachbuch kann ein Nachschlagewerk, eine Enzyklopädie, aber auch ein spezielles Schulbuch sein. Almanache zählen in der Regel zu den Sachbüchern und sind kein Fachbuch.
Buchhandlungen, Bibliotheken und Verlage teilen ihre Fachbuch-Auswahl ganz unterschiedlich in Abteilungen und Schwerpunktthemen ein. So passt ein Fachbuch über Chirurgie gleich in mehrere Regale, da die Chirurgie eine fachübergreifende Disziplin in der Medizin ist.
Eine mögliche Einteilung der wichtigsten Fachbuch-Kategorien im Bereich Medizin könnte so aussehen:
- Fachbuch für Augenheilkunde
- Onkologie-Fachbuch
- Fachbücher Orthopädie
- Chirurgie
- Fachbuch Kinderheilkunde
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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| Begriffserklärung |
Periodikum
Mit Periodikum wird ein in der Regel regelmäßig erscheinendes Druckwerk bezeichnet. Bei einem Periodikum wird im Gegensatz zur Monografie der Inhalt entweder auf mehrere Ausgaben verteilt oderin jeder Ausgabe mehrere Themen eher kurz angerissen. Hauptmerkmal von einem Periodikum ist natürlich seine Periodizität.
Die Periodizität bei Zeitschriften bezeichnet das regelmäßige Erscheinen einer Publikation. Im Printbereich gibt es dafür klare Regelungen. So muss eine Tageszeitung mindestens fünfmal (in den meisten Fällen sechsmal) in der Woche, eine Sonntagszeitung jeden Sonntag und eine Zeitschrift mindestens viermal im Jahr erscheinen. Die Publizität ist sowohl bei den Zeitschriften als auch bei den Zeitungen, im Gegensatz zur Universalität und Aktualität, relevant. Redaktionen müssen sich somit auf ein Erscheinen in regelmäßigen Abständen einstellen.
Die Periodizität einer Zeitschrift kann unter anderem wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich sein. Dies wird für eine Zeitschrift immer klar festgelegt und der Leserschaft auch mitgeteilt. Eine beliebige Erscheinungsweise wird dem Erfolg des Periodikum sicher abträglich. Die Summe der Ausgaben einer bestimmten Zeitschrift, die innerhalb eines Jahres erschienen sind, wird als Jahrgang bezeichnet. Die Zählung beginnt dabei heute meist zu Jahresbeginn im Januar.
Die Jahrgangszählung bei einem Periodikum kann unter anderem aus politischen Überlegungen heraus erfolgen, wie zum Beispiel beim Deutschen Ärzteblatt. Beispiele für Periodika sind Monatshefte, Quartalsschriften, regelmäßig erscheinende Zeitschriftenreihen, Zeitschriften, Magazine, Wochenzeitungen, Bulletins, Rundbriefe, Jahrbücher und Almanache.
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