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| Fachliteratur Chiropraktik |
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Chiropraktik
Das Wort Chiropraktik besteht aus zwei altgriechischen Einzelworten, die übersetzt für Hand und Tätigkeit stehen. Die Chiropraktik ist eine komplementärmedizinische, biomechanische Behandlungsmethode mit dem Ziel, die normale Beweglichkeit der Gelenke insbesonders im Bereich der Wirbelsäule wiederherzustellen. Dabei werden sowohl das gestörte Gelenkspiel (joint play) als auch die Verschiebung (Subluxation) berücksichtigt. Man kann daher die Chiropraktik auch als eine Form der manuellen Medizin bezeichnen.
Geschichte der Chiropraktik
Die Chiropraktik geht auf Daniel David Palmer zurück. Zwar ranken sich in zwischen einige Legenden um die Gründung der Chiropraktik. Tatsächlich wurde D. D. Palmer aber von einem Jim Atkinson aus Davenport in Iowa in dieser Art der manuellen Behandlung geschult. Um diese Behandlungsmethode selber besser vermarkten zu können, erfand er lediglich den Namen "Chiropractic".
D. D. Palmer sah ich selber aber stets als Entwicklung der Chiropraktik, weil er in seinen Augen der Erste war, der einen verschobenen Wirbel mit Hilfe der Dorn- und Querfortsätze, die er als Hebel nutzte, wieder in seine normale Position bewegte. Von dieser Grundidee ausgehend wurde von Palmer eine Wissenschaft geschaffen, die verschiedenste Krankheiten und Beschwerden durch das Einrenken von Gelenken zu heilen bzw. lindern versucht.
Techniken der Chiropraktik
- Adjustierung durch speziell erlernte Handgriffe mit dem Ziel der "Subluxationen".
- Traktion Gelenkpartner durch Zug mit dem Ziel der Druckminderung und Entlastung
- Translatorisches Gleiten zur Verbesserung des Gelenkspiels
- Dehn- und Entspannungstechniken zur Verlängerung der Muskulatur
- Reflextechniken zur Beeinflussung von Nervenreflexen und Muskulaturspannung
Die älteste Technik der Chiropraktik ist die Manipulation des Gelenkspiels. In neuester Zeit werden aber vermehrt neurologische Reflextechniken eingesetzt.
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Fachliteratur
Laut Definition ist Fachliteratur ist ein Teilgebiet der Sachliteratur. Zur Fachliteratur zählen zum Beispiel
Fachbücher aller Art, Monografien, Lehrbücher zu vershiedensten Fachgebieten, Handbücher und Bedienungsanleitungen. Als besondere Form der Fachliteratur ist dann noch das Fachlexikon zu nennen, das man auch als Nachschlagewerk bezeichnen kann. Ein Nachschlagewerk ist eine zur Fachliteratur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien aufgestellt ist, bzw. nach solchen durchsucht werden kann.
Fachzeitschriften und andere Periodika zählen ebenfalls zur Fachliteratur und gehören daher selbstverständlich zu unserem Angebot. Da Fachliteraturheutzutage immer häufiger in Form elektronischer Medien publiziert wird, gibt es viele Inhalte computergerecht auf CD-ROM und DVD.
Fachliteratur entsteht in allen Sprachen, in denen sie benötigt wird. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erscheint sie immer häufiger auf Englisch. Dadurch hat Englisch die Rolle der lingua franca in den Wissenschaften, die davor im 19. Jahrhundert in Westeuropa das Französische und teilweise das Deutsche hatte, immer mehr übernommen. Seit dem Ende der Antike waren Latein, Griechisch, in der Alten Welt verbreitet auch Arabisch die führenden Wissenschaftssprachen.
Immer häufiger erscheinen Nachschlagewerke der Fachliteratur nicht nur in Buchform, sondern auch als CD-ROM oder DVD. Für Verlage ist die digitale Form oftmals weniger lukrativ. Digitale Fachliteratur besteht nicht nur aus Texten und Illustrationen, sondern kann auch Ton und Musik oder auch Video-Sequenzen enthalten.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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