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Fachliteratur Geburtshilfe  
 

Geburtshilfe

Die Geburtshilfe ist ein Teilbereich der Frauenheilkunde. Der Bereich Geburtshilfe umfasst nicht nur die Überwachung normaler und pathologischer Schwangerschaften sowie deren Vorbereitung, sondern auch die Durchführung und Nachbehandlung von Geburten einschließlich eventuell erforderlicher Operationen. Auch die Tätigkeiten von Hebammen und Entbindungshelfern fallen in den Bereich der Geburtshilfe.

Geschichte der Geburtshilfe

Bis in die Neuzeit hinein war die Geburtshilfe eine Domäne der Frauen. Männer beschäftigten sich bestenfalls in theoretischen Abhandlungen mit diesem Thema. Männliche Geburtshelfer waren lange Zeit eher die Ausnahme.

Das Wissen über die Geburtshilfe wurde früher vorrangig mündlich weitergegeben, Fachbücher gab es nur wenige. Als erstes wissenschaftliches Werk zum Thema Geburtshilfe gilt die Schrift "Neues Hebammenlicht" des Holländers van Deventer aus dem Jahre 1701.
Im 18. Jahrhundert wurde die Geburtszange erfunden. Eine Zangengeburt war aber allgemein nur Ärzten erlaubt. 1741 bot die medizinische Fakultät der Universität Halle erste Kurse im Fach Geburtshilfe an. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in England die ersten Geburten künstlich eingeleitet, um einen Kaiserschnitt zu vermeiden. Die Methode des Kaiserschnitts war zwar schon in der Antike bekannt, allerdings konnte er bis in die Neuzeit hinein nur an der toten Mutter vorgenommen werden, um eventuell das Kind zu retten. Seit dem 18. Jahrhundert wurden schließlich auch die Hebammen mehr und mehr von den Medizinern aus der Geburtshilfe verdrängt. Mittlerweile hat sich allerdings die Ansicht wieder breit gemacht, dass eine natürliche Geburt ohne Komplikationen kein ärztliches Eingreifen erfordert. Erst seit den letzten Jahrzehnten wird Geburtshilfe nicht mehr als Teilgebiet der Chirurgie angesehen. Man spricht heute vermehrt von einer sanften Geburt als erstrebenswertes Ziel.


 

Fachliteratur

Laut Definition ist Fachliteratur ist ein Teilgebiet der Sachliteratur. Zur Fachliteratur zählen zum Beispiel Fachbücher aller Art, Monografien, Lehrbücher zu vershiedensten Fachgebieten, Handbücher und Bedienungsanleitungen. Als besondere Form der Fachliteratur ist dann noch das Fachlexikon zu nennen, das man auch als Nachschlagewerk bezeichnen kann. Ein Nachschlagewerk ist eine zur Fachliteratur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien aufgestellt ist, bzw. nach solchen durchsucht werden kann.
Fachzeitschriften und andere Periodika zählen ebenfalls zur Fachliteratur und gehören daher selbstverständlich zu unserem Angebot. Da Fachliteraturheutzutage immer häufiger in Form elektronischer Medien publiziert wird, gibt es viele Inhalte computergerecht auf CD-ROM und DVD.

Fachliteratur entsteht in allen Sprachen, in denen sie benötigt wird. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erscheint sie immer häufiger auf Englisch. Dadurch hat Englisch die Rolle der lingua franca in den Wissenschaften, die davor im 19. Jahrhundert in Westeuropa das Französische und teilweise das Deutsche hatte, immer mehr übernommen. Seit dem Ende der Antike waren Latein, Griechisch, in der Alten Welt verbreitet auch Arabisch die führenden Wissenschaftssprachen.

Immer häufiger erscheinen Nachschlagewerke der Fachliteratur nicht nur in Buchform, sondern auch als CD-ROM oder DVD. Für Verlage ist die digitale Form oftmals weniger lukrativ. Digitale Fachliteratur besteht nicht nur aus Texten und Illustrationen, sondern kann auch Ton und Musik oder auch Video-Sequenzen enthalten.


 

Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel

Der Verlagsbuchhandel, also der herstellende Buchhandel, umfasst alle Betriebe, die Bücher, Bilder, Landkarten, usw. produzieren. Man unterscheidet dabei in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisieren.

Durch die fortschreitender Konzernbildung im Buchsektor gehören viele Verlage inzwischen zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskriptes kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Typografie, Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest.

Verlagsvertreter vermitteln die Produkte der Verlage an die Buchhandlungen. Die Bestellungen laufen heute jedoch seltener über sie sondern vielmehr über direkten Datenaustausch. Verlagsvertreter können fest angestellte Reisende eines Verlags sein oder selbständige Handelsvertreter eines oder mehrerer nicht konkurrierender Verlage. Die Bedeutung des Berufs ist in der Branche aber rückläufig.



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