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Fachliteratur Handchirurgie  
 

Handchirurgie

Die Handchirurgie ist eine aus der US-amerikanischen Kriegschirurgie angesichts der fachübergreifend notwendigen Behandlung von an den oberen Extremitäten verletzten Soldaten hervorgegangene Disziplin; sie hat sich aus den Teilgebieten Unfallchirurgie (Traumatologie), Neurochirurgie und plastische Chirurgie entwickelt. Als Vater der Handchirurgie gilt der amerikanische Chirurg Sterling Bunnel.

Allgemeine Aufgaben der Handchirurgie

Die Handchirurgie befasst sich mit der Diagnose und Behandlung von akuten oder chronischen Schädigungen an den oberen Extremitäten (Schulter, Oberarm, Unterarm, Hand, Finger, Daumen).

Spezielle Aufgaben der Handchirurgie

Versorgung der Verletzungen an Fingerknochen, Sehnen, Bändern, Handwurzelknochen, Handgelenk, Unterarmknochen (körperferner Speichenbruch), Ellen-Speichen-Gelenk sowie an Blutgefässen und Nerven (Plexus brachialis). Zur Handchirurgie gehört weiterhin die Versorgung von chronischen Erkrankungen, sowie verschiedener Arthroseformen, Durchblutungsstörungen, Knochenveränderungen (Lunatummalazie), Einengungen von Nerven- oder Sehnenscheiden (Karpaltunnelsyndrom), Tendovaginitis stenosans, Veränderungen am Bindegewebe (Dupuytren'sche Kontraktur) sowie die Behandlung von Tumoren (gut- oder bösartige Geschwulste) an den Händen oder unteren Armen.

Auch die Behandlung von Kindern (kindliche Fehlbildungen), Rheumatikern und chronischen Schmerzsyndromen (CRPS), die Replantation von Fingern bis hin zu ganzen Extremitäten sowie die Versorgung von Patienten mit Prothesen sowie die Rehabilitation handverletzter Patienten, die spezielle Erfordernisse an die Ausbildung der Therapeuten sind weitere Tätigkeitsfelder eines Handchirurgen.

Fachliche Voraussetzungen für den Bereich Handchirurgie

Eingehende Fachkenntnis von anatomischen und funktionellen Zusammenhängen werden zur Diagnosestellung und zur Erstellung eines Behandlungsplanes benötigt. Beim Therapieerfolg macht einen großen Anteil die komplexe Nachbehandlung aus: Physiotherapie, physikalische Therapie und Ergotherapie.



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Fachliteratur

Laut Definition ist Fachliteratur ist ein Teilgebiet der Sachliteratur. Zur Fachliteratur zählen zum Beispiel Fachbücher aller Art, Monografien, Lehrbücher zu vershiedensten Fachgebieten, Handbücher und Bedienungsanleitungen. Als besondere Form der Fachliteratur ist dann noch das Fachlexikon zu nennen, das man auch als Nachschlagewerk bezeichnen kann. Ein Nachschlagewerk ist eine zur Fachliteratur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien aufgestellt ist, bzw. nach solchen durchsucht werden kann.
Fachzeitschriften und andere Periodika zählen ebenfalls zur Fachliteratur und gehören daher selbstverständlich zu unserem Angebot. Da Fachliteraturheutzutage immer häufiger in Form elektronischer Medien publiziert wird, gibt es viele Inhalte computergerecht auf CD-ROM und DVD.

Fachliteratur entsteht in allen Sprachen, in denen sie benötigt wird. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erscheint sie immer häufiger auf Englisch. Dadurch hat Englisch die Rolle der lingua franca in den Wissenschaften, die davor im 19. Jahrhundert in Westeuropa das Französische und teilweise das Deutsche hatte, immer mehr übernommen. Seit dem Ende der Antike waren Latein, Griechisch, in der Alten Welt verbreitet auch Arabisch die führenden Wissenschaftssprachen.

Immer häufiger erscheinen Nachschlagewerke der Fachliteratur nicht nur in Buchform, sondern auch als CD-ROM oder DVD. Für Verlage ist die digitale Form oftmals weniger lukrativ. Digitale Fachliteratur besteht nicht nur aus Texten und Illustrationen, sondern kann auch Ton und Musik oder auch Video-Sequenzen enthalten.


 

Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel

Der Verlagsbuchhandel, also der herstellende Buchhandel, umfasst alle Betriebe, die Bücher, Bilder, Landkarten, usw. produzieren. Man unterscheidet dabei in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisieren.

Durch die fortschreitender Konzernbildung im Buchsektor gehören viele Verlage inzwischen zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskriptes kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Typografie, Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest.

Verlagsvertreter vermitteln die Produkte der Verlage an die Buchhandlungen. Die Bestellungen laufen heute jedoch seltener über sie sondern vielmehr über direkten Datenaustausch. Verlagsvertreter können fest angestellte Reisende eines Verlags sein oder selbständige Handelsvertreter eines oder mehrerer nicht konkurrierender Verlage. Die Bedeutung des Berufs ist in der Branche aber rückläufig.



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