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| Fachliteratur Psychotherapie |
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Psychotherapie
Die Bezeichnung Psychotherapie kommt aus dem Griechischen und besteht aus den Einzelworten "psycho" für Seele und "therapia" für Heilen. Psychotherapie ist der Oberbegriff für alle Formen psychologischer Behandlungsmethoden, die ohne Einsatz medikamentöser Mittel auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen abzielen. Es gibt dabei ganz unterschiedliche Behandlungsformen bei der Psychotherapie.
Die Verhaltenstherapie beinhaltet Veränderungen der sozialen Umgebung und Interaktion. Das Ziel ist hier die Förderung der Fähigkeiten zur besseren Selbstregulation. Beispielsweise versucht die kognitive Verhaltenstherapie dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen bewusst zu machen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und in konkrete Verhaltensweisen umzusetzen.
In der Tiefenpsychologie findet eher eine Auseinandersetzung mit dem Unbewussten des Patienten statt, um die Hintergründe und Ursachen des Leidens zu klären.
Psychotherapie Ausbildung
In Europa sind die Voraussetzungen zur Ausübung von Psychotherapie unterschiedlich festgelegt. In Deutschland sind dazu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten und in beschränktem Ausmaß auch Heilpraktiker befugt, die allerdings die Berufsbezeichnung Psychotherapeut nicht führen dürfen. Insgesamt ist Psychotherapie nur in elf EU-Staaten gesetzlich geregelt.
Wissenschaftliche Definition der Psychotherapie
Psychotherapie ist die auf wissenschaftlichem Wege gefundene, besondere Form einer kontrollierten menschlichen Beziehung, in der der Therapeut die jeweils spezifischen Bedingungen bereitstellt, um für einen oder mehrere Patienten Veränderungen in Richtung einer Verminderung/Heilung von seelischen Leiden zu ermöglichen. Auch eine gleichzeitige persönliche Weiterentwicklung kann mit Psychotherapie verbunden oder sogar ihr ausdrückliches Ziel sein. Durch die jeweils besondere Beziehungsgestaltung und die ausgewählten Anregungen des Psychotherapeuten ist der Patient in der Lage, besser mit sich und seinen Problemen umgehen zu können und auf diese Wege zu einem besseren seelischen und körperlichen Wohlbefinden zu gelangen.
Es gibt aber noch andere Definitioinsansätze. Psychotherapie ist demnach die Behandlung von Individuen auf der Basis einer Einwirkung mit überwiegend psychischen Mitteln. Die Definition wissenschaftlicher Psychotherapie fordert eine Reihe von weiteren Bedingungen, z. B. das Anstreben der positiven Beeinflussung von Störungs- und Leidenszuständen in Richtung auf ein nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel sowie einen geplanten und kontrollierten Behandlungsprozess, der über lehrbare Techniken beschrieben werden kann und sich auf eine Theorie normalen und pathologischen Verhaltens bezieht. Wissenschaftliche Psychotherapie sollte als Heilbehandlung im Rahmen des jeweiligen Gesundheitssystems zu bestimmen sein
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Fachliteratur
Laut Definition ist Fachliteratur ist ein Teilgebiet der Sachliteratur. Zur Fachliteratur zählen zum Beispiel
Fachbücher aller Art, Monografien, Lehrbücher zu vershiedensten Fachgebieten, Handbücher und Bedienungsanleitungen. Als besondere Form der Fachliteratur ist dann noch das Fachlexikon zu nennen, das man auch als Nachschlagewerk bezeichnen kann. Ein Nachschlagewerk ist eine zur Fachliteratur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien aufgestellt ist, bzw. nach solchen durchsucht werden kann.
Fachzeitschriften und andere Periodika zählen ebenfalls zur Fachliteratur und gehören daher selbstverständlich zu unserem Angebot. Da Fachliteraturheutzutage immer häufiger in Form elektronischer Medien publiziert wird, gibt es viele Inhalte computergerecht auf CD-ROM und DVD.
Fachliteratur entsteht in allen Sprachen, in denen sie benötigt wird. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erscheint sie immer häufiger auf Englisch. Dadurch hat Englisch die Rolle der lingua franca in den Wissenschaften, die davor im 19. Jahrhundert in Westeuropa das Französische und teilweise das Deutsche hatte, immer mehr übernommen. Seit dem Ende der Antike waren Latein, Griechisch, in der Alten Welt verbreitet auch Arabisch die führenden Wissenschaftssprachen.
Immer häufiger erscheinen Nachschlagewerke der Fachliteratur nicht nur in Buchform, sondern auch als CD-ROM oder DVD. Für Verlage ist die digitale Form oftmals weniger lukrativ. Digitale Fachliteratur besteht nicht nur aus Texten und Illustrationen, sondern kann auch Ton und Musik oder auch Video-Sequenzen enthalten.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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