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Röntgen
Das Röntgen geht auf den deutschen Physiker Wilhelm Conrad Röntgen zurück. Röntgen beschreibt einen Prozess des Durchstrahlens eines Körpers mit Röntgenstrahlen unter Verwendung eines Röntgenstrahlers sowie die Darstellung der Durchdringung des Körpers, etwa mittels eines fluoreszierenden Schirms oder eines Bildverstärkers. Die Bilder werden entweder auf einem geeignetem Filmmaterial, Phosphorplatten oder mittels elektronischer Sensoren, zum Beispiel CCDs, sichtbar. Röntgen ist ein weit verbreitetes bildgebendes Verfahren. Stand der Technik ist Digitales Röntgen.
Röntgen in der Medizin
In der Medizin dient das Röntgen zur Feststellung von Anomalien im Körper, die im Zusammenhang mit Symptomen, Zeichen und eventuell anderen Untersuchungen eine Diagnose ermöglichen (Röntgendiagnostik). Die unterschiedlich dichten Gewebe des menschlichen Körpers absorbieren die Röntgenstrahlen unterschiedlich stark, so dass man eine Abbildung des Körperinneren erreicht. Man spricht in diesem Zusammenhang von Verschattung, Aufhellung und andere Röntgenzeichen. Das Verfahren wird zum Beispiel häufig bei Verdacht auf einen Knochenbruch angewendet: Zeigt das Röntgenbild eine Unterbrechung der Kontinuität des Knochens, ist der Verdacht bestätigt.
Häufig werden dem Patienten bei oder vor der Röntgenuntersuchung Kontrastmittel verabreicht. Manche Strukturen, die sich normalerweise nicht abgrenzen lassen, können so hervorgehoben werden. Zum Teil lässt sich mit einem Kontrastmittel auch die Funktion eines Organsystems darstellen, so etwa in der Urografie. Je nach Fragestellung bieten sich verschiedene Substanzen und Darreichungsformen an. In Deutschland können Patienten im Falle einer Röntgenuntersuchung vom behandelnden Arzt verlangen, Informationen wie Datum und bestrahlte Körperregion in einen Röntgenpass einzutragen oder sich einen solchen Pass ausstellen zu lassen.
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Fachliteratur
Laut Definition ist Fachliteratur ist ein Teilgebiet der Sachliteratur. Zur Fachliteratur zählen zum Beispiel
Fachbücher aller Art, Monografien, Lehrbücher zu vershiedensten Fachgebieten, Handbücher und Bedienungsanleitungen. Als besondere Form der Fachliteratur ist dann noch das Fachlexikon zu nennen, das man auch als Nachschlagewerk bezeichnen kann. Ein Nachschlagewerk ist eine zur Fachliteratur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien aufgestellt ist, bzw. nach solchen durchsucht werden kann.
Fachzeitschriften und andere Periodika zählen ebenfalls zur Fachliteratur und gehören daher selbstverständlich zu unserem Angebot. Da Fachliteraturheutzutage immer häufiger in Form elektronischer Medien publiziert wird, gibt es viele Inhalte computergerecht auf CD-ROM und DVD.
Fachliteratur entsteht in allen Sprachen, in denen sie benötigt wird. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erscheint sie immer häufiger auf Englisch. Dadurch hat Englisch die Rolle der lingua franca in den Wissenschaften, die davor im 19. Jahrhundert in Westeuropa das Französische und teilweise das Deutsche hatte, immer mehr übernommen. Seit dem Ende der Antike waren Latein, Griechisch, in der Alten Welt verbreitet auch Arabisch die führenden Wissenschaftssprachen.
Immer häufiger erscheinen Nachschlagewerke der Fachliteratur nicht nur in Buchform, sondern auch als CD-ROM oder DVD. Für Verlage ist die digitale Form oftmals weniger lukrativ. Digitale Fachliteratur besteht nicht nur aus Texten und Illustrationen, sondern kann auch Ton und Musik oder auch Video-Sequenzen enthalten.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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