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Fachliteratur Sozialmedizin  
 

Sozialmedizin

Der Begriff Sozialmedizin umschreibt und analysiert die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Gesundheit und Krankheit, ihren Risiken und protektiven Faktoren einerseits und gesellschaftlichen Tatbeständen andererseits. Dabei fließen ätiologische, präventive, rehabilitative, versorgungsrechtliche und ökonomische Überlegungen in dieBeurteilung durch die Sozialmedizin mit ein. Außerdem beschäftigt sich die Sozialmedizin wissenschaftlich und praktisch mit dem Gesundheitszustand der Bevölkerung und seinen Determinanten, der Organisation des Gesundheitswesens und der sozialen Sicherung sowie den Wirkungen und Kosten der medizinischen Versorgung.

Zum Forschungsbereich der Sozialmedizin zählen zum Beispiel auch die durch gesellschaftliche Umwelteinflüsse bedingten Ursachen von Krankheit sowie die Wechselwirkung zwischen sozialer Herkunft und Gesundheit. Auch die Weiterentwicklung von Organisationen des Gesundheitswesens und der Einrichtungen der sozialen Sicherung stellen wichtige sozialmedizinische Forschungsbereiche dar.

Zur Praxis in der Sozialmedizin gehört für gewöhnlich die Begutachtung durch einen Sozialmediziner, wobei hier die sozialrechtlichen Konsequenzen im Vordergrund stehen. Inhaltlich geht es dabei beispielsweise um Aussagen zum Ausmaß und zur erwarteten Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, zum positiven und negativen Leistungsbild (Maß der Arbeitsfähigkeit pro Tag), zur Pflegebedürftigkeit oder zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Sozialmedizin ist in den meisten Ärztekammern als Zusatzbezeichnung nur für Ärzte mit Facharztbezeichnung möglich. Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung sind typischerweise beim MDK / MDS, beim Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft, bei der Gesetzlichen Rentenversicherung oder auch in Rehabilitationseinrichtungen tätig.


 

Fachliteratur

Laut Definition ist Fachliteratur ist ein Teilgebiet der Sachliteratur. Zur Fachliteratur zählen zum Beispiel Fachbücher aller Art, Monografien, Lehrbücher zu vershiedensten Fachgebieten, Handbücher und Bedienungsanleitungen. Als besondere Form der Fachliteratur ist dann noch das Fachlexikon zu nennen, das man auch als Nachschlagewerk bezeichnen kann. Ein Nachschlagewerk ist eine zur Fachliteratur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien aufgestellt ist, bzw. nach solchen durchsucht werden kann.
Fachzeitschriften und andere Periodika zählen ebenfalls zur Fachliteratur und gehören daher selbstverständlich zu unserem Angebot. Da Fachliteraturheutzutage immer häufiger in Form elektronischer Medien publiziert wird, gibt es viele Inhalte computergerecht auf CD-ROM und DVD.

Fachliteratur entsteht in allen Sprachen, in denen sie benötigt wird. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erscheint sie immer häufiger auf Englisch. Dadurch hat Englisch die Rolle der lingua franca in den Wissenschaften, die davor im 19. Jahrhundert in Westeuropa das Französische und teilweise das Deutsche hatte, immer mehr übernommen. Seit dem Ende der Antike waren Latein, Griechisch, in der Alten Welt verbreitet auch Arabisch die führenden Wissenschaftssprachen.

Immer häufiger erscheinen Nachschlagewerke der Fachliteratur nicht nur in Buchform, sondern auch als CD-ROM oder DVD. Für Verlage ist die digitale Form oftmals weniger lukrativ. Digitale Fachliteratur besteht nicht nur aus Texten und Illustrationen, sondern kann auch Ton und Musik oder auch Video-Sequenzen enthalten.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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