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Handbuch Anästhesie  
 

Anästhesie

Die Anästhesie oder Anästhesiologie als medizinisches Fachgebiet umfasst Anästhesieverfahren einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung. Die Anästhesie dient der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer oder diagnostischer Eingriffe sowie bei der Intensivmedizin, der Notfallmedizin und bei der Schmerztherapie.

Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet "Facharzt für Anästhesiologie", "Facharzt für Anästhesie" oder einfach nur in der Kurzform Anästhesist. Ein Facharzt für Anästhesie arbeitet mit speziell ausgebildeten Pflegekräften für Intensivpflege und Anästhesie zusammen.


Geschichte der Anästhesie

In Deutschland kommt es am 24. Januar 1847 durch Heinrich E. Weikert und Carl F.E. Obenaus in Leipzig zur ersten Äthernarkose. Am selben Tag benutzt auch Johann Ferdinand Heyfelder in Erlangen erstmals diese neue medizinische Technik. Erst 71 Jahre später, also 1928, erscheint die erste deutschsprachige Fachzeitschrift "Narkose und Anästhesie". Nachdem die Bedeutung der Anästhesie nach dem Krieg stark gestiegen war, wurde am 10. April 1953 die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (kurz DGAI) gegründet. Nur wenige Wochen später (27. Mai 1953) beendet der erste Facharzt für Anästhesie seine Ausbildung.

In Mainz wird 1960 der erste deutsche außerordentliche Lehrstuhl für Anästhesiologie bei Rudolf Frey eingerichtet. Sechs Jahre später bekommt Hamburg den ersten Lehrstuhl für Anästhesie.



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Handbuch

Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).

Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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