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Handbuch Forensische Medizin  
 

Forensische Medizin

Für die Forensische Medizin gibt es gleich mehrere alternative Bezeichnungen. Dazu ghören zum Beispiel Rechtsmedizin, Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin. Die Forensische Medizin umfasst die Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.

Aufgabenbereiche der Forensischen Medizin

Die Aufgaben der Forensische Medizin sind die Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen, die Toxikologie bei Vergiftungen und die Drogenforschung und –Diagnostik zum Beiswpiel bei Alkoholkonsum. Zur Forensische Medizin gehört aber auch die Molekularbiologie zum Beispiel bei der DNA-Bestimmung, die forensische Sexualmedizin sowie die Verkehrspsychologie. Zur Forensische Medizin gehören weiter das Erstellen von Gutachten bei Behandlungsfehlern oder bei Verletzungen. Neben der Humanmedizin gibt es auch für andere Studiengänge Vorlesungen in Forensische Medizin. Dazu zählen zum Beispiel Zahnmedizin und Jura.

Vielfach werden Forensische Mediziner und Pathologen gleichgesetzt. Das ist aber nicht ganz korrekt. Obduktionen werden zwar auch von Pathologen durchgeführt, sie dienen aber nur der Abklärung der Todesursache, wenn Patienten z.B. im Krankenhaus verstorben sind und wenn eine unnatürliche Todesursache vorher ausgeschlossen werden konnte. Ein Forensischer Mediziner wird dagegen im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die Leichenöffnung bei der Forensischen Medizin dient der Klärung gleich mehrerer Fragen:
  • Todesursache
  • Todesart (natürlich oder nicht natürlich)
  • Todeszeitpunktes
  • Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist
Wenn ein Forensischer Mediziner von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird, übernimmt er damit die Rolle eines Sachverständigen.

Geschichte der Forensische Medizin

Die erste systematische Ausarbeitung zur Forensische Medizin sind die Questiones medico-legales des römischen Arztes Paolo Zacchia. In Zürich ließ der Stadtrat seit dem 16. Jahrhundert verletzte oder getötete Personen regelmäßig durch dafür bestellte Chirurgen besichtigen. Im 19. Jahrhundert legten Johann Ludwig Casper, Ambroise Tardieu und Carl Liman die Fundamente für die moderne Forensische Medizin als empirisch fundierte Wissenschaft.



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Handbuch

Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).

Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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