Geburtshilfe
Die Geburtshilfe ist ein Teilbereich der Frauenheilkunde. Der Bereich Geburtshilfe umfasst nicht nur die Überwachung normaler und pathologischer Schwangerschaften sowie deren Vorbereitung, sondern auch die Durchführung und Nachbehandlung von Geburten einschließlich eventuell erforderlicher Operationen. Auch die Tätigkeiten von Hebammen und Entbindungshelfern fallen in den Bereich der Geburtshilfe.
Geschichte der Geburtshilfe
Bis in die Neuzeit hinein war die Geburtshilfe eine Domäne der Frauen. Männer beschäftigten sich bestenfalls in theoretischen Abhandlungen mit diesem Thema. Männliche Geburtshelfer waren lange Zeit eher die Ausnahme.
Das Wissen über die Geburtshilfe wurde früher vorrangig mündlich weitergegeben, Fachbücher gab es nur wenige. Als erstes wissenschaftliches Werk zum Thema Geburtshilfe gilt die Schrift "Neues Hebammenlicht" des Holländers van Deventer aus dem Jahre 1701.
Im 18. Jahrhundert wurde die Geburtszange erfunden. Eine Zangengeburt war aber allgemein nur Ärzten erlaubt. 1741 bot die medizinische Fakultät der Universität Halle erste Kurse im Fach Geburtshilfe an. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in England die ersten Geburten künstlich eingeleitet, um einen Kaiserschnitt zu vermeiden. Die Methode des Kaiserschnitts war zwar schon in der Antike bekannt, allerdings konnte er bis in die Neuzeit hinein nur an der toten Mutter vorgenommen werden, um eventuell das Kind zu retten. Seit dem 18. Jahrhundert wurden schließlich auch die Hebammen mehr und mehr von den Medizinern aus der Geburtshilfe verdrängt. Mittlerweile hat sich allerdings die Ansicht wieder breit gemacht, dass eine natürliche Geburt ohne Komplikationen kein ärztliches Eingreifen erfordert. Erst seit den letzten Jahrzehnten wird Geburtshilfe nicht mehr als Teilgebiet der Chirurgie angesehen. Man spricht heute vermehrt von einer sanften Geburt als erstrebenswertes Ziel.
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Handbuch
Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).
Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.
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Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel
Verlagsbuchhandel, engl. publishing trade, Druck und Handel der Vervielfältigungsexemplare von Werken der Literatur, Kunst und Tonkunst. Meist wird der Verlagsbuchhändler kurz Verleger genannt.
Frühe Buchdrucker und Buchverleger wie Johannes Fust, Peter Schöffer und Konrad Henckis erkannten den Wert der Frankfurter Messe für den Buchhandel in Deutschland, nach Nordeuropa und nach Paris und wurden zur Wegbereitern der Frankfurter Buchmesse. Der Verlagsbuchhandel löste den Handschriftenhandel ab.
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