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Gerichtsmedizin
Für die Gerichtsmedizin gibt es gleich mehrere alternative Bezeichnungen. Dazu ghören zum Beispiel Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Gerichtliche Medizin. Die Gerichtsmedizin umfasst die Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
Aufgaben der Gerichtsmedizin
Die Aufgaben der Gerichtsmedizin sind die Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen, die Toxikologie bei Vergiftungen und die Drogenforschung und –Diagnostik zum Beiswpiel bei Alkoholkonsum. Zur Gerichtsmedizin gehört aber auch die Molekularbiologie zum Beispiel bei der DNA-Bestimmung sowie die Verkehrspsychologie. Zu den Aufgaben der Gerichtsmedizin gehören außerden die Erstellung von Gutachten bei Behandlungsfehlern oder zur Beurteilung von Verletzungen.
Vielfach werden Gerichtsmediziner und Pathologen verwechselt, woran Fernsehkrimis nicht ganz unschuldig sind. Das ist aber nicht ganz korrekt. Obduktionen werden zwar auch von Pathologen durchgeführt, sie dienen aber nur der Abklärung der Todesursache, wenn Patienten z.B. im Krankenhaus verstorben sind und wenn eine unnatürliche Todesursache vorher ausgeschlossen werden konnte. Die Gerichtsmedizin wird dagegen im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die Leichenöffnung dient bei der Gerichtsmedizin der Klärung gleich mehrerer Fragen:
- Todesart (natürlich oder nicht natürlich)
- Todeszeitpunkt
- Todesursache
- Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist
Wenn die Gerichtsmedizin von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird, übernimmt tritt sie in der Funktion des Sachverständigen auf.
Geschichte der Gerichtsmedizin
Die erste systematische Ausarbeitung zur Gerichtsmedizin sind die Questiones medico-legales des römischen Arztes Paolo Zacchia. In Zürich ließ der Stadtrat seit dem 16. Jahrhundert verletzte oder getötete Personen regelmäßig durch dafür bestellte Chirurgen besichtigen. Im 19. Jahrhundert legten Johann Ludwig Casper, Ambroise Tardieu und Carl Liman die Fundamente für die moderne Gerichtsmedizin als empirisch fundierte Wissenschaft.
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Handbuch
Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).
Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.
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Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel
Verlagsbuchhandel, engl. publishing trade, Druck und Handel der Vervielfältigungsexemplare von Werken der Literatur, Kunst und Tonkunst. Meist wird der Verlagsbuchhändler kurz Verleger genannt.
Frühe Buchdrucker und Buchverleger wie Johannes Fust, Peter Schöffer und Konrad Henckis erkannten den Wert der Frankfurter Messe für den Buchhandel in Deutschland, nach Nordeuropa und nach Paris und wurden zur Wegbereitern der Frankfurter Buchmesse. Der Verlagsbuchhandel löste den Handschriftenhandel ab.
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