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Handbuch Hämatologie  
 

Hämatologie

Hämatologie ist die Lehre von der Physiologie, Pathophysiologie und den Krankheiten des Blutes sowie der blutbildenden Organe. Sie umfasst bösartige Erkrankungen des Blutes, Bildungsstörungen des Knochenmarks, Blutveränderungen durch immunologische Prozesse, Störungen der Blutstillung (hämorrhagische Diathesen; Hämophilie) und Übergerinnbarkeit des Blutes (Thrombophilie). Die beiden letztgenannten Krankheitsgruppen werden auch unter dem Fachbegriff Hämostaseologie (Lehre der Blutgerinnung) zusammengefaßt.

Die wichtigsten Blutkrankheiten sind die akute und chronische Leukämie (Blutkrebs), bösartige Veränderungen der Lymphknoten (umgangssprachlich "Lymphknotenkrebs"), Anämie (Blutarmut) und die Hämophilie (Bluterkrankheit).

Die meisten Krankheiten des Blutes können aus dem Blut diagnostiziert werden, in manchen Fällen muss jedoch eine Knochenmarkpunktion durchgeführt werden oder ein Lymphknoten herausgenommen und untersucht werden.



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Klinische Hämatologie

von Andreesen
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Fachbereich: Hämatologie


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Handbuch

Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).

Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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