Neuroradiologie
Die Neuroradiologie ist ein Teilgebiet der Radiologie. Das Ziel der Neuroradiologie ist die Darstellung und Beurteilung des Nervensystems mit entsprechenden Bildgebungsverfahren. In der Neuroradiologie kommen zum Beispiel Magnetresonanztomographie (MRT), die Computertomographie (CT) und die Sonographie zum Einsatz. Außerdem werden Verfahren der interventionellen Radiologie eingesetzt.
Laut der Weiterbildungsordnung für Ärzte ist die Neuroradiologie eine Schwerpunktkompetenz, die Fachärzte für Radiologie erlangen können. In der Regel ist die volle Weiterbildung nur an Universitätskliniken oder größeren Krankenhäusern zu erlangen.
Das therapeutische Spektrum der Neuroradiologie umfasst u.a. die Erweiterung von hämodynamisch relevanten Gefäßstenosen, die Rekanalisation von Gefäßverschlüssen sowie den Verschluss von Gefäßmißbildungen mit Blutungsrisiko durch Coiling oder andere Embolisate.
Fachgesellschaft für Neuroradiologie
Die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V. (DGNR) ist die deutsche medizinische Fachgesellschaft für neurologische Themen innerhalb der diagnostischen und interventionellen Radiologie. Die Geschäftsstelle der Fachgesellschaft sitzt in Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e. V. hat als Satzungsziel die Förderung der Neuroradiologie in Praxis, Technik, Forschung und Lehre, in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarfächern. In diesem Rahmen veranstaltet die Gesellschaft wissenschaftliche Tagungen zur Förderung des nationalen und internationalen wissenschaftlichen Austausches über neue Forschungsergebnisse und Behandlungsmethoden auf dem Gebiet der Neuroradiologie.
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Handbuch
Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).
Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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