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Handbuch Onkologie  
 

Onkologie

Die Onkologie ist der Bereich der Medizin, der sich mit den Krebskrankheiten beschäftigt. Bei der Onkologie geht es also um die Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von malignen Erkrankungen Viele Bemühungen in der Onkologie zielen darauf ab, Krebs zu verhindern oder seine Ausbreitung im Körper des Patienten zu unterdrücken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei auch, alle Risikofaktoren zu erkennen. Dabei arbeiten Onkologen mit Epidemiologen zusammen und werten zum Beispiel Krankengeschichten statistisch aus.

Die Kenntnis um Risikofaktoren wird in zweierlei Weise genutzt:
1. Wird ein Risikofaktor durch weitere Untersuchungen als ursächlich erkannt, versucht man, diesen Faktor zu reduzieren, zum Beispiel durch Expositionsverhinderung oder Verhaltensinterventionen.

2. Anhand von Risikofaktoren können besonders gefährdete Personengruppen identifiziert und Screening-Untersuchungen zugeführt werden. Ziel ist hier, malignes Zellwachstum zu erkennen und zu behandeln, möglichst bevor eine Krebserkrankung ausbricht oder sich ausbreitet (Früherkennung).

Wesentlicher Bestandteil der Arbeit in der Onkologie ist die Forschung über die Krebsentstehung. Daraus können sich neue Wege in der Krebsprävention, Diagnostik und Therapie ergeben. Das internationale Netzwerk baut in Deutschland auf das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg.

Diagnostik in der Onkologie

Am Anfang der Krebsdiagnostik steht die Anamnese. Dabei erfragt der Arzt Symptome und Risikofaktoren. Auf dieser Basis werden dann Screeningtests oder spezifischere Untersuchungen empfohlen, und zwar hauptsächlich
  • Laboruntersuchungen von Körperflüssigkeiten (klinische Chemie)
  • Zytologie von Abstrichen
  • Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren.
Ergibt oder erhärtet sich der Krebsverdacht, versucht man meist, eine definitive Diagnose anhand der histologischen oder zytologischen Untersuchung einer Gewebeprobe aus dem verdächtigen Bereich zu erzielen. Gleichzeitig wird eine Stadienbestimmung vorgenommen, bei der weitere Diagnosemethoden herangezogen werden. Wegen der oft schlechten Prognose von malignen Erkrankungen einerseits und der Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung andererseits, ist dieser Schritt besonders wichtig und rechtfertigt viel Aufwand, bis hin zu explorativen Operationen.

Therapie in der Onkologie

Die wichtigsten Behandlungsmethoden der Onkologie sind:
  • die chirurgische Entfernung eines Tumors
  • eine Strahlentherapie bei der das Tumorgewebe mit ionisierender Strahlung behandelt wird
  • Chemotherapie mit Zytostatika
  • Medikamentöse Therapie mit relativ neuen Wirkstoffen wie monoklonalen Antikörpern oder Tyrosin-Kinase-Inhibitoren.
Die Therapien der Onkologie zielen entweder auf die Entfernung oder Zerstörung des gesamten Tumorgewebes (kurative Therapie) oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, auf die Verkleinerung des Tumorgewebes mit dem Ziel, die Lebenszeit zu verlängern und tumorbedingte Beschwerden zu reduzieren (Palliation).

Bösartige Tumore stellen insbesondere bei fortgeschrittene Erkrankungen die heutige Medizin immer noch vor erhebliche Probleme.


 

Handbuch

Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).

Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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