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Handbuch Rechtsmedizin  
 

Rechtsmedizin

Für den Fachbereich Rechtsmedizin gibt’s eine ganze Zahl alternativer Bezeichnungen. So wird statt dem Wort Rechtsmedizin vielfach auch Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, Forensische Medizin verwendet. Die Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse zum Zwecke der Rechtspflege. Außerdem geht es um die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die gesamte Ärzteschaft.

Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin

Die Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin sind vor allem die Thanatologie, das heißt die Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen. Außerdem zählen die forensische Traumatologie, die Toxikologie, die Drogenforschung und -diagnostik, die forensische Sexualmedizin und die Verkehrsmedizin und –psychologie zu den Aufgaben der Rechtsmedizin. Zahlreiche Gutachten werden von der Rechtsmedizin verlangt. Zu ihnen zählen Glaubhaftigkeitsbeurteilungen aus medizinischer und forensischer Sicht, medizinische Begutachtungskunde, Behandlungsfehlergutachten, Abstammungsgutachten und Gutachten aus dem Bereich der Versicherungsmedizin, wenn es etwa um Verletzungsgutachten geht.

Auch wenn in der Bevölkerung zwischen Rechtsmedizinern und Pathologen kein Unterschied gemacht wird, muss diese doch klar voneinander trennen. In Krimis werden gerichtliche Leichenöffnungen oft von Pathologen durchgeführt, was jedoch falsch ist. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, aber nur zur Abklärung der Todesursache von Patienten, die im Krankenhaus verstorben sind, oder wenn eine nicht-natürliche Todesursache vorher ausgeschlossen werden konnte. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die rechtsmedizinische Leichenöffnung dient der Klärung von Todesursache und Todesart (natürlich oder nicht natürlich) und Todeszeitpunkt. Auch die Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist, fällt in das Ressort der Rechtsmmedizin. Wenn also im Fernsehen nach einem mutmaßlichen Verbrechen eine Leiche obduziert wird, ist immer ein Rechtsmediziner am Werk, nie ein Pathologe.

Geschichte der Rechtsmedizin

Die erste systematische Ausarbeitung zur Rechtsmedizin sind die "Questiones medico-legales" des römischen Arztes Paolo Zacchia. Im Jahr 1532 findet man in der "Peinlichen Halsgerichtsordnung" von Karl V. erste Hinweise auf die Hinzuziehung von Ärzten bei der Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung. Im Jahre 1804 wurde in Wien die erste Lehrkanzel für "Staatsarzneykunde" oder für "Gerichtliche Medizin und Medizinische Polizei" im deutschsprachigen Raum eingerichtet.



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Fachbereich: Rechtsmedizin


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Handbuch

Ein Handbuch ist für gewöhnlich eine geordnete Zusammenstellung eines Teiles des menschlichen Wissens und kann daher auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Bei einem Handbuch kann die Anordnung der Inhalte chronologisch aber auch nach thematischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Von großer Bedeutung ist dabei die systematische Gliederung der behandelten Themen, die meist in der Form eines Inhaltsverzeichnisses zusätzlich separat als Übersicht geboten wird. Handbücher haben einen oder mehrere Herausgeber und in der Regel mehrere Autoren, die für die Verfassung einzelner Kapitel zuständig sind. In einem Handbuch werden oft ganze Fachgebiete dargestellt. Um die Fülle der Informationen darzubieten, kann daher ein Handbuch auch in mehreren Teilen oder Bänden erscheinen. Damit unterscheidet sich ein Handbuch auch ganz klar von einer Monografie, bei dem in der Regel sehr viel engere Themengebiete behandelt werden. Handbuch wird sehr oft in Fachkreisen mit einem Kurztitel versehen (z. B. der Dehio).

Ausführliche Gebrauchsanweisungen für Geräte werden oft als Benutzer-Handbuch bezeichnet. Diesen Ausdruck findet man auch im Bereich von Software. Traditionell wird auf Handbuch-Seiten die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen, insofern ist es nur ein Teil der technischen Dokumentation. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Als Handbuch können auch die Regelwerke bezeichnet werden, die dann benfalls als Gebrauchsanweisungen betrachtet werden können.


 

Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel

Der Verlagsbuchhandel, also der herstellende Buchhandel, umfasst alle Betriebe, die Bücher, Bilder, Landkarten, usw. produzieren. Man unterscheidet dabei in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisieren.

Durch die fortschreitender Konzernbildung im Buchsektor gehören viele Verlage inzwischen zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskriptes kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Typografie, Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest.

Verlagsvertreter vermitteln die Produkte der Verlage an die Buchhandlungen. Die Bestellungen laufen heute jedoch seltener über sie sondern vielmehr über direkten Datenaustausch. Verlagsvertreter können fest angestellte Reisende eines Verlags sein oder selbständige Handelsvertreter eines oder mehrerer nicht konkurrierender Verlage. Die Bedeutung des Berufs ist in der Branche aber rückläufig.



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