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Lehrbuch Allgemeinmedizin  
 

Allgemeinmedizin

Die Allgemeinmedizin ist in Deutschland eines von insgesamt 32 Fachgebieten der Medizin. Die Ausbildungswege und –zeiten sind europaweit nicht einheitlich geregelt. Ende 2004 gab es in Deutschland mehr als 40.000 Fachärzte für Allgemeinmedizin. Die Aufgaben der Allgemeinmedizin werden aber auch von im hausärztlichen Bereich tätigen Internisten und Notfallambulanzen der Krankenhäuser ausgeübt. Die auch in diesem Sektor tätigen Praktischen Ärzte, in der Approbationsordnung noch als "Praktische Ärzte und Geburtshelfer" geführt, sterben so ganz allmählich aus.

Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin

Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prävention und Rehabilitation. Allgemeinmediziner sind darauf spezialisiert, als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen zu beraten.

Eine der Aufgaben der Allgemeinmedizin ist das Erkennen von als abwendbar erscheinenden gefährlichen Verläufen von Krankheiten und die der Krankheit angemessen erscheinende Überweisung in die Obhut eines Facharztes. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Behandlung von chronisch Kranken, insbesondere auch die Betreuung von Bluthochdruckpatienten und Diabetikern.

Ärzte im Bereich Allgemeinmedizin treten mit dem Anspruch auf, die körperlichen, psychischen, sozialen und ökologische Aspekte der Patienten zu berücksichtigen. Kostendruck und damit hohe Durchlaufzahlen, sowie eine eher somatisch ausgerichtete Ausbildung reduzieren jedoch die Möglichkeit, diesen Anspruch ausreichend umzusetzen.Die Arbeitsgrundlagen der Allgemeinmedizin sind eine auf Dauer angelegte Patient-Arzt-Beziehung und die aus dem sozialen Umfeld bereits erkennbare Vorgeschichte des Patienten.



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Praxisleitfaden Allgemeinmedizin

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Fachbereich: Allgemeinmedizin


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Lehrbuch

Ein Lehrbuch ist eine spezielle Form eines Sachbuches, das für den Unterrichtsgebrauch verwendet wird. Es enthält Lehrmittel in didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die wissenschaftlich noch kontrovers diskutierte Fragen der herrschenden Lehrmeinung gemäß darstellt. Doch werden meist exemplarisch auch manche Kontroversen dargestellt. Bezweckt das Lehrbuch namentlich die Wiederholung des Lehrstoffs spricht man auch von einem Repetitorium.

Ein für Lehrveranstaltungen geeignetes Lehrbuch wird von den Lehrveranstaltungsleitern (Hochschullehrer) im Rahmen der Lehrfreiheit selbst festlegen. Universitätsbibliotheken bündeln daher oftmals Lehrbücher für einführende Lehrveranstaltungen in besonderen Lehrbuchsammlungen.

Kosten und Urheberrecht beim Lehrbuch

Oftmals sind Lehrbücher hochpreisig, was großen Unmut bei den Studenten hervorruft. Ein Lehrbuch hat aber nur einen begrenzten Markt, was deren Druck eher unprofitabel machen würde, wenn der Preis niedriger sein würde. Ein Lehrbuch enthält oftmals Abbildungen, was hochwertiges Papier und Farbdruck erfordert, und hat auch deswegen höhere Pruduktionskosten.

Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Lizenzgebühr, die für urheberrechtlich geschütztes Material wie Fotografien, bereits publizierte Artikel und andere Werke erforderlich ist. Weil sich diese Lizenzkosten nach der Auflagestärke richten, ist eine Veröffentlichung über das Internet – wo ja keine Druckkosten anfallen würden - nicht realisierbar.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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