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Gerichtsmedizin
Für die Gerichtsmedizin gibt es gleich mehrere alternative Bezeichnungen. Dazu ghören zum Beispiel Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Gerichtliche Medizin. Die Gerichtsmedizin umfasst die Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
Aufgaben der Gerichtsmedizin
Die Aufgaben der Gerichtsmedizin sind die Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen, die Toxikologie bei Vergiftungen und die Drogenforschung und –Diagnostik zum Beiswpiel bei Alkoholkonsum. Zur Gerichtsmedizin gehört aber auch die Molekularbiologie zum Beispiel bei der DNA-Bestimmung sowie die Verkehrspsychologie. Zu den Aufgaben der Gerichtsmedizin gehören außerden die Erstellung von Gutachten bei Behandlungsfehlern oder zur Beurteilung von Verletzungen.
Vielfach werden Gerichtsmediziner und Pathologen verwechselt, woran Fernsehkrimis nicht ganz unschuldig sind. Das ist aber nicht ganz korrekt. Obduktionen werden zwar auch von Pathologen durchgeführt, sie dienen aber nur der Abklärung der Todesursache, wenn Patienten z.B. im Krankenhaus verstorben sind und wenn eine unnatürliche Todesursache vorher ausgeschlossen werden konnte. Die Gerichtsmedizin wird dagegen im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die Leichenöffnung dient bei der Gerichtsmedizin der Klärung gleich mehrerer Fragen:
- Todesart (natürlich oder nicht natürlich)
- Todeszeitpunkt
- Todesursache
- Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist
Wenn die Gerichtsmedizin von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird, übernimmt tritt sie in der Funktion des Sachverständigen auf.
Geschichte der Gerichtsmedizin
Die erste systematische Ausarbeitung zur Gerichtsmedizin sind die Questiones medico-legales des römischen Arztes Paolo Zacchia. In Zürich ließ der Stadtrat seit dem 16. Jahrhundert verletzte oder getötete Personen regelmäßig durch dafür bestellte Chirurgen besichtigen. Im 19. Jahrhundert legten Johann Ludwig Casper, Ambroise Tardieu und Carl Liman die Fundamente für die moderne Gerichtsmedizin als empirisch fundierte Wissenschaft.
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Lehrbuch
Ein Lehrbuch ist eine spezielle Form eines Sachbuches, das für den Unterrichtsgebrauch verwendet wird. Es enthält Lehrmittel in didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die wissenschaftlich noch kontrovers diskutierte Fragen der herrschenden Lehrmeinung gemäß darstellt. Doch werden meist exemplarisch auch manche Kontroversen dargestellt. Bezweckt das Lehrbuch namentlich die Wiederholung des Lehrstoffs spricht man auch von einem Repetitorium.
Ein für Lehrveranstaltungen geeignetes Lehrbuch wird von den Lehrveranstaltungsleitern (Hochschullehrer) im Rahmen der Lehrfreiheit selbst festlegen. Universitätsbibliotheken bündeln daher oftmals Lehrbücher für einführende Lehrveranstaltungen in besonderen Lehrbuchsammlungen.
Kosten und Urheberrecht beim Lehrbuch
Oftmals sind Lehrbücher hochpreisig, was großen Unmut bei den Studenten hervorruft. Ein Lehrbuch hat aber nur einen begrenzten Markt, was deren Druck eher unprofitabel machen würde, wenn der Preis niedriger sein würde. Ein Lehrbuch enthält oftmals Abbildungen, was hochwertiges Papier und Farbdruck erfordert, und hat auch deswegen höhere Pruduktionskosten.
Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Lizenzgebühr, die für urheberrechtlich geschütztes Material wie Fotografien, bereits publizierte Artikel und andere Werke erforderlich ist. Weil sich diese Lizenzkosten nach der Auflagestärke richten, ist eine Veröffentlichung über das Internet – wo ja keine Druckkosten anfallen würden - nicht realisierbar.
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Hintergrundinformationen zum Verlagsbuchhandel
Der Verlagsbuchhandel, also der herstellende Buchhandel, umfasst alle Betriebe, die Bücher, Bilder, Landkarten, usw. produzieren. Man unterscheidet dabei in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisieren.
Durch die fortschreitender Konzernbildung im Buchsektor gehören viele Verlage inzwischen zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskriptes kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Typografie, Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest.
Verlagsvertreter vermitteln die Produkte der Verlage an die Buchhandlungen. Die Bestellungen laufen heute jedoch seltener über sie sondern vielmehr über direkten Datenaustausch. Verlagsvertreter können fest angestellte Reisende eines Verlags sein oder selbständige Handelsvertreter eines oder mehrerer nicht konkurrierender Verlage. Die Bedeutung des Berufs ist in der Branche aber rückläufig.
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