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Naturheilkunde
Der Begriff Naturheilkunde bezeichnet ein Spektrum verschiedener Methoden, die die körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung aktivieren sollen und die sich bevorzugt in der Natur vorkommender Mittel oder Reize bedienen. Dazu gehören die heilenden Kräfte durch die Sonne, das Licht, die Luft, die Bewegung, die Ruhe, die Nahrung, das Wasser, die Kälte, die Erde, die Atmung, die Gedanken, die Gefühle und Willensvorgänge. In einem weiter gefassten Verständnis der Naturheilkunde werden auch natürliche Arzneimittel, vor allem Heilpflanzen und deren Zubereitungen mit eingerechnet.
Ganz einfach ist eine Abgrenzung aber nicht, denn ein gentechnologisch hergestellter Heptitis-B-Impfstoff zur Aktivierung des körpereigenen Immunsystems ist genauso wie Penicillin ein Stoff natürlichen Ursprungs, wird aber von der Naturheilkunde nicht akzeptiert. Die Naturheilkunde zählt heute großenteils zum Bereich der Alternativmedizin und im engeren Sinne zur Komplementärmedizin, das heißt zu den wissenschaftlich nicht anerkannten, die Schulmedizin ergänzenden Heilverfahren. Zu den wichtigen Vätern der Naturheilkunde zählt der Arzt Christoph Wilhelm Hufeland. Im Jahre 1888 erschien von Friedrich Eduard Bilz mit seinem Bilz-Buch das Standardwerk der Naturheilkunde.
Zur "klassischen" Naturheilkunde zählen im Allgemeinen die folgenden Naturheilverfahren:
- Hydrotherapie und Balneotherapie (Wasseranwendungen)
- Bewegungstherapie
- Diätetik (Unterstützung der Behandlungen durch eine gesunde Kost und eine dem Krankheitsbild angepasste Diät)
- Ordnungstherapie (ausgewogene Lebensführung im regelmäßigen Rhythmus und im Einklang mit der Natur)
- Phytotherapie (Einsatz von Pflanzenwirkstoffen)
Oft werden auch folgende Methoden der Alternativmedizin zur Naturheilkunde gezählt:
- Homöopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin
- Ayurvedische Medizin
- Anthroposophische Medizin
Die meisten Verfahren der Naturheilkunde haben einen so genannten ganzheitlichen Ansatz, das heißt sie versuchen, die gestörte Harmonie des gesamten Organismus wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wobei sie den Anspruch haben, nicht nur den Körper zu behandeln, sondern auch Geist und Seele einzubeziehen.
Geschichte der Naturheilkunde
Im antiken, hippokratischen Verständnis wurde die Gesundung des Kranken allein durch die Natur bewirkt, der Arzt war nur Behandler: Medicus curat, natura sanat. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war die Naturheilkunde von der damaligen wissenschaftlichen Medizin nicht zu trennen. Natürliche Heilweisen waren Grundbestandteil der ärztlichen Erfahrungen und damit Basis für jede Therapie. Parallel zur Entwicklung der naturwissenschaftlich begründeten Medizin (Schulmedizin) entstanden sowohl von Seiten der praktizierenden Ärzten als auch von Laienheilern zahlreiche Versuche zur Erhaltung der Naturheilkunde. Noch am Anfang des 20. Jahrhunderts waren viele Anhänger der Naturheilkunde in der großstädtischen Arbeiterschaft zu finden, vor allem aber im Bürgertum. Schließlich hatte auch nicht jeder die Möglichkeit, von einem studierten Arzt behandelt zu werden.
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Lehrbuch
Ein Lehrbuch ist eine spezielle Form eines Sachbuches, das für den Unterrichtsgebrauch verwendet wird. Es enthält Lehrmittel in didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die wissenschaftlich noch kontrovers diskutierte Fragen der herrschenden Lehrmeinung gemäß darstellt. Doch werden meist exemplarisch auch manche Kontroversen dargestellt. Bezweckt das Lehrbuch namentlich die Wiederholung des Lehrstoffs spricht man auch von einem Repetitorium.
Ein für Lehrveranstaltungen geeignetes Lehrbuch wird von den Lehrveranstaltungsleitern (Hochschullehrer) im Rahmen der Lehrfreiheit selbst festlegen. Universitätsbibliotheken bündeln daher oftmals Lehrbücher für einführende Lehrveranstaltungen in besonderen Lehrbuchsammlungen.
Kosten und Urheberrecht beim Lehrbuch
Oftmals sind Lehrbücher hochpreisig, was großen Unmut bei den Studenten hervorruft. Ein Lehrbuch hat aber nur einen begrenzten Markt, was deren Druck eher unprofitabel machen würde, wenn der Preis niedriger sein würde. Ein Lehrbuch enthält oftmals Abbildungen, was hochwertiges Papier und Farbdruck erfordert, und hat auch deswegen höhere Pruduktionskosten.
Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Lizenzgebühr, die für urheberrechtlich geschütztes Material wie Fotografien, bereits publizierte Artikel und andere Werke erforderlich ist. Weil sich diese Lizenzkosten nach der Auflagestärke richten, ist eine Veröffentlichung über das Internet – wo ja keine Druckkosten anfallen würden - nicht realisierbar.
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Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).
Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.
In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.
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