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Lehrbuch Notfallmedizin  
 

Notfallmedizin

Die Notfallmedizin ist das Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle befasst. Es geht primär um die Erstellung einer schnellen und richtigen Diagnose und das Einleiten geeigneter Sofortmaßnahmen. Die Notfallmedizin umfasst fachlich die gesamte Rettungskette und ist somit ein interdisziplinärer Bereich der Medizin. Ein Facharzt für Notfallmedizin sollte Kenntnisse in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie und Anästhesiologie erlangt haben.

Folgende häufig verwendete Begriffe bezeichnen Teile der Notfallmedizin: Die Rettungsmedizin bezeichnet insbesondere die außerhalb von geeigneten medizinischen Einrichtungen durchgeführte (präklinische) Notfallmedizin. Sie ist jedoch weder fachlich noch inhaltlich von der Notfallmedizin in der Einrichtung – in der Regel ein Krankenhaus – zu trennen. Die Katastrophenmedizin bezeichnet den Aspekt der Notfallmedizin, der bei einem Großschadensfall oder einer Katastrophe aufgrund der Vielzahl der betroffenen Personen individualmedizinische Aspekte in den Hintergrund treten lässt. Die Übergänge sind fließend.

In Deutschland gibt es für den Bereich Notfallmedizin eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung, die die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen umfasst. In Ländern ohne notarztgestütztes Rettungssystem sind die ärztlichen Weiterbildungen nur bedingt vergleichbar.

Geschichte der Notfallmedizin

Die Wiederbelebung eines Menschen hatte noch im Mittelalter aus religiösen und rechtlichen Gründen eher den Status eines reinen Hexenwerks, da dies als ein Aufbäumen gegen den Willen Gottes angesehen wurde. Diese Auffassung sollte sich erst im Zeitalter der Renaissance ändern. Andreas Vesalius gelang 1543 ein wegweisendes Experiment, in dem er die Bedeutung der Atemfunktion bewies: Mittels künstlicher Beatmung überlebte ein tracheotomiertes und thorakotomiertes Schwein. Seine Zeitgenossen jedoch verspotteten ihn ob seiner Entdeckung. Ein erster Meilenstein in der Entstehung der Notfallmedizin war 1740 ein Erlass von Ludwig XV. über "Die Notwendigkeit und die Methoden der Wiederbelebung sowie die Zuständigkeit für die Wiederbelebung und die Ausstattung mit Rettungsgeräten". Innerhalb kurzer Zeit entstanden daraufhin in fast allen europäischen Staaten Dekrete mit analoger Aussage.

Die Royal Humane Society empfahl 1774 die Mund-zu-Mund- und eine Blasebalgbeatmung, da sie, wie es wörtlich hieß, vielen Menschen nütze aber niemandem schade. Der Mainzer Arzt Jacob Fidelis Ackermann erkannte 1804 die grundlegende Bedeutung des Sauerstoffs in der Notfallmedizin und folgerte, dass Sauerstoffmangel, gleich welcher Ursache, zum Tode führt. 1908 wurde in Frankfurt auf dem ersten Internationalen Kongress für das Rettungswesen die Notfallmedizin als eine Sonderwissenschaft bezeichnet, zu der eine entsprechende Ausbildung der Ärzte erforderlich sei. Mitte der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts begann in Deutschland an vielen Orten der gezielte Aufbau eines Notarzt-Rettungssystems und 1970 stellte der ADAC in München deutschlandweit den ersten, mit Notarzt und Rettungssanitäter besetzten Rettungshubschrauber in Dienst.


 

Lehrbuch

Ein Lehrbuch ist eine spezielle Form eines Sachbuches, das für den Unterrichtsgebrauch verwendet wird. Es enthält Lehrmittel in didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die wissenschaftlich noch kontrovers diskutierte Fragen der herrschenden Lehrmeinung gemäß darstellt. Doch werden meist exemplarisch auch manche Kontroversen dargestellt. Bezweckt das Lehrbuch namentlich die Wiederholung des Lehrstoffs spricht man auch von einem Repetitorium.

Ein für Lehrveranstaltungen geeignetes Lehrbuch wird von den Lehrveranstaltungsleitern (Hochschullehrer) im Rahmen der Lehrfreiheit selbst festlegen. Universitätsbibliotheken bündeln daher oftmals Lehrbücher für einführende Lehrveranstaltungen in besonderen Lehrbuchsammlungen.

Kosten und Urheberrecht beim Lehrbuch

Oftmals sind Lehrbücher hochpreisig, was großen Unmut bei den Studenten hervorruft. Ein Lehrbuch hat aber nur einen begrenzten Markt, was deren Druck eher unprofitabel machen würde, wenn der Preis niedriger sein würde. Ein Lehrbuch enthält oftmals Abbildungen, was hochwertiges Papier und Farbdruck erfordert, und hat auch deswegen höhere Pruduktionskosten.

Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Lizenzgebühr, die für urheberrechtlich geschütztes Material wie Fotografien, bereits publizierte Artikel und andere Werke erforderlich ist. Weil sich diese Lizenzkosten nach der Auflagestärke richten, ist eine Veröffentlichung über das Internet – wo ja keine Druckkosten anfallen würden - nicht realisierbar.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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