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Lehrbuch Pflegeberufe  
 

Pflegeberufe

Pflegeberufe bezeichnen im weitesten Sinn Berufe, die sich mit der Behandlung von Menschen beschäftigen, die an Krankheiten oder Behinderungen leiden. Im engeren Sinn sind die akademischen Pflegeberufe (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt und Apotheker) gemeint, deren Angehörige in Berufskammern organisiert sind. Erweitert wurde der Begriff zunächst auf Berufe im Bereich der Psychologischen Psychotherapie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie der Musiktherapie und Kunsttherapie und anderen psychotherapeutischen Heilberufen. Listen von "speziellen Heilberufen" umfassen mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen.

Die Berufe Ergotherapeut, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Hebamme / Entbindungshelfer, Masseur und Medizinischer Bademeister, Logopäde, medizinisch-technische Radiologieassistent, Operationstechnischer Assistent, Medizinischer Fachangestellter, Zahnmedizinischer Fachangestellter, Physiotherapeut und Diätassistent werden Medizinalfachberufe und nicht Pflegeberufe genannt. Sie gehören zu den Heilhilfsberufen. Die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Ausbildungsprüfungen in diesen Berufen werden staatlich überwacht.


 

Lehrbuch

Ein Lehrbuch ist eine spezielle Form eines Sachbuches, das für den Unterrichtsgebrauch verwendet wird. Es enthält Lehrmittel in didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die wissenschaftlich noch kontrovers diskutierte Fragen der herrschenden Lehrmeinung gemäß darstellt. Doch werden meist exemplarisch auch manche Kontroversen dargestellt. Bezweckt das Lehrbuch namentlich die Wiederholung des Lehrstoffs spricht man auch von einem Repetitorium.

Ein für Lehrveranstaltungen geeignetes Lehrbuch wird von den Lehrveranstaltungsleitern (Hochschullehrer) im Rahmen der Lehrfreiheit selbst festlegen. Universitätsbibliotheken bündeln daher oftmals Lehrbücher für einführende Lehrveranstaltungen in besonderen Lehrbuchsammlungen.

Kosten und Urheberrecht beim Lehrbuch

Oftmals sind Lehrbücher hochpreisig, was großen Unmut bei den Studenten hervorruft. Ein Lehrbuch hat aber nur einen begrenzten Markt, was deren Druck eher unprofitabel machen würde, wenn der Preis niedriger sein würde. Ein Lehrbuch enthält oftmals Abbildungen, was hochwertiges Papier und Farbdruck erfordert, und hat auch deswegen höhere Pruduktionskosten.

Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Lizenzgebühr, die für urheberrechtlich geschütztes Material wie Fotografien, bereits publizierte Artikel und andere Werke erforderlich ist. Weil sich diese Lizenzkosten nach der Auflagestärke richten, ist eine Veröffentlichung über das Internet – wo ja keine Druckkosten anfallen würden - nicht realisierbar.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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