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Lehrbuch Ultraschall  
 

Ultraschall

Mit Ultraschall wird Schall mit Frequenzen bezeichnet, die oberhalb des Bereiches liegen, welches vom menschlichen Ohr wahrgenommenen werden können. Dieser Frequenzbereich liegt zwischen 20 kHz (obere Hörschwelle) und 1 GHz. Schall mit noch höherer Frequenz wird als Hyperschall bezeichnet. Frequenzen unterhalb des für Menschen hörbaren Frequenzbereichs werden dagegen als Infraschall bezeichnet.

Ultraschall wird je nach Material eines Hindernisses an diesem reflektiert, in ihm absorbiert oder tritt hindurch. Wie bei anderen Wellen tritt auch Brechung, Beugung und Interferenz auf. Luft weist eine stark mit der Frequenz steigende Dämpfung für Ultraschall auf. In Flüssigkeiten breitet sich Ultraschall dagegen bis zu einer bestimmten Intensität dämpfungsarm aus.
Zur Erzeugung von Ultraschall in Luft eignen sich dynamische und elektrostatische Lautsprecher sowie insbesondere Piezolautsprecher, d. h. membrangekoppelte Platten aus piezoelektrischer Keramik, die durch Umkehr des Piezo-Effekts zu Schwingungen angeregt werden.

Der Empfang von Ultraschallwellen kann prinzipiell mit den gleichen Wandlern geschehen, wie sie auch zu dessen Erzeugung verwendet werden. Die erhaltenen elektrischen Signale können einer Frequenz-, Phasen- oder Amplitudenauswertung unterzogen werden.



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von Dietrich
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Lehrbuch

Ein Lehrbuch ist eine spezielle Form eines Sachbuches, das für den Unterrichtsgebrauch verwendet wird. Es enthält Lehrmittel in didaktisch aufbereiteter Form. Das bedeutet meist eine vereinfachte Darstellung, die wissenschaftlich noch kontrovers diskutierte Fragen der herrschenden Lehrmeinung gemäß darstellt. Doch werden meist exemplarisch auch manche Kontroversen dargestellt. Bezweckt das Lehrbuch namentlich die Wiederholung des Lehrstoffs spricht man auch von einem Repetitorium.

Ein für Lehrveranstaltungen geeignetes Lehrbuch wird von den Lehrveranstaltungsleitern (Hochschullehrer) im Rahmen der Lehrfreiheit selbst festlegen. Universitätsbibliotheken bündeln daher oftmals Lehrbücher für einführende Lehrveranstaltungen in besonderen Lehrbuchsammlungen.

Kosten und Urheberrecht beim Lehrbuch

Oftmals sind Lehrbücher hochpreisig, was großen Unmut bei den Studenten hervorruft. Ein Lehrbuch hat aber nur einen begrenzten Markt, was deren Druck eher unprofitabel machen würde, wenn der Preis niedriger sein würde. Ein Lehrbuch enthält oftmals Abbildungen, was hochwertiges Papier und Farbdruck erfordert, und hat auch deswegen höhere Pruduktionskosten.

Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Lizenzgebühr, die für urheberrechtlich geschütztes Material wie Fotografien, bereits publizierte Artikel und andere Werke erforderlich ist. Weil sich diese Lizenzkosten nach der Auflagestärke richten, ist eine Veröffentlichung über das Internet – wo ja keine Druckkosten anfallen würden - nicht realisierbar.


 

Hintergrundinformationen zur Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§ 5 Buchpreisbindungsgesetz) im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher. Außerdem gilt die Buchpreisbindung für "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet" (BuchPrG § 2).

Solange es sich nicht um gebrauchte Ware oder um Titel handelt, deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde, muss dieser Preis eingehalten werden (BuchPrG § 3). Importtitel, also z. B. aus Großbritannien oder den USA (beides Länder ohne Buchpreisbindung) eingeführte Werke, unterliegen dagegen auch in Deutschland keiner Preisbindung. Verschiedene europäische Staaten haben ein Gesetz zur Buchpreisbindung, etwa Frankreich. Die Rechtslage in Österreich ist weitgehend identisch mit der deutschen.

In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Bundesrat hat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt.



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